Also ich bin schon der Meinung, das der Fachplaner Brandschutz den Bauherrn darüber umfasend informieren muss, was aus materieller Sicht erforderlich ist ODER (um hier nahe an der Anfrage von 3franken zu bleiben) was zwar sinnvoll ist, z.B. den zweiten Rettungsweg baulicher sicherstellen, auch wenn es sich um einen Standardgebäude - ohne Abweichung - handelt, aber bauordnungsrechtlich nicht gefordert wird.
Und ja, wir als Fachplaner Brandschutz schulden - im Sinne eines Werkvertrages - ein mangelfreies Werk. Die Frage ist aber m.E., ob wir ein mangelfreies Werk abliefern, wenn wir 1:1 die Planung des verantwortlichen Entwurfsverfassers (einfach so) übernehmen. Meiner Meinung nach nicht!
Ist sich der Bauherr immer bewusst, was sein Entwurfsverfasser plant und ob dies im Einklang mit dem Baurecht ist? Aus meiner langjährigen Erfahren kann ich das so nicht bestätigen, im Gegenteil!
Wir als Fachplaner Brandschutz müssen (!) unseren Auftraggeber, welcher i.d.R. auch Bauherr ist, umfassend beraten, auch hinsichtlich Haftungsrisiken, wenn der Bauherr (nur) Baurecht umsetzen lassen möcht. Es gibt noch andere Rechtsgrundlagen, die vom Bauherrn/Entwurfsverfasser zu beachten sind, z.B. Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Umweltrecht, .... usw.
Das bedeutet aber nicht, das wir automatisch dafür auch verantwortlich sind, wenn wir "nur" einen bauordnungsrechtlich geforderten Brandschutznachweis oder ein objektspezifisches Brandschutzkonzept nach Bauvorlagenverordnung erstellt haben, den wir auch nur so angeboten und nur so beauftragt bekommen haben.
Hinweisen sollten wir unseren Auftraggeber aber darauf schon! Und hin und wieder wird auch daraus sicher ein Nachfolgeauftrag für Fachplaner, die auch diese weiterführenden Leistung anbieten können und wollen.
Schönen Abend & kollegiale Grüße,
R.Witzl