Movk Also es besteht eine gemeinsame Gebäudeabschlusswand die ca 40cm dick ist
Es ist eine 1 schalige Brandmauer
Nachbar A hat im Hof kein Gebäude
Nachbar B hat einen bestand im EG
Die Frage ist rätselhaft. Wenn Haus B nur erdgeschossig ist und bei A ist nichts, dürfte die 40 cm Brandwand oberhalb Erdgeschoss doch noch gar nicht vorhanden sein. ???
Löcher in Wänden dürfen so tief sein, dass es dort nicht durchbrennt (90 Minuten). Im Brandfall abdrehende Balken dürfen das Auflagerloch nicht aufhebeln können. Trümmerschlag darf die Brandwandwand nicht umwerfen. Ein 10 oder 11,5 cm tiefes Loch dürfte kein Problem sein, wenn oben Luft zwischen Holz und Stein bleibt.
Wie Herr Lammer schreibt, das Konkrete muss der Tragwerksplaner vorgeben. Er muss ja auch die Aussteifung der Brandwand sicherstellen. Wenn Holzbalken die Brandwandhalterung bewirken sollen, müssen diese Balken 90 Minuten tragfähig und in Position bleiben, denn Sie haben ja eine einschalige Brandwand.