Wenn die unter Bauaufsichtsbehörde die Brandschutzdienststelle als Fachbehörde anfragt, dann hat die Bauaufsicht die Forderungen der BSD genauso auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen wie der Prüfsachverständige auch. Da gibt es keinen Unterschied.
Unter Behörden ist das wie Amtshilfe. Wenn die Polizei die Feuerwehr zum Türöffnen zu Hilfe ruft, ist die Polizei für die Rechtmäßigkeit des Eingriffs in die Bürgerrechte verantwortlich, die Feuerwehr für das fachgerechte Öffnen der Tür unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel (oder vielleicht ist auch das Öffnen eines Fensters angemessener?).
Wenn im Baugenehmigungsverfahren die BSD Rechtswidriges oder Unverhältnismäßiges fordert (im positiven wie im negativen Sinne; für eine Einschätzung bedarf es im Übrigen, falls nicht ganz offensichtlich, auch einer Begründung für den konkreten Einzelfall, also nicht so was wie "wegen § 14 MBO brauche ich das"), hat auch die Bauaufsicht die Forderung abzulehnen. Die Brandschutzdienststelle kann nie das letzte Wort haben, weil sie für die Wahrung der Rechtmäßigkeit des Vorgangs sachlich nicht zuständig ist. Die Feuerwehren führen sich zwar oft so auf, als hätten sie das letzte Wort (und funktioniert in weiten Teilen ja auch wunderbar), aber in Wirklichkeit ist das nicht so. Nur, wenn man sie lässt. Und wenn es dann schief geht... war es halt doch nicht die Feuerwehr.
Mal unter uns: Warum muss die Feuerwehr der Bauaufsicht eigentlich sagen, welche Bauteilanforderungen an Treppenraumwände gestellt werden oder welche Türen da rein sollen. Wer sollte das eigentlich besser wissen als eine Bauaufsicht? Habe auch erst kürzlich noch erlebt, wie die Feuerwehr der Bauaufsicht "vorgeschrieben" hat, welches Genehmigungsverfahren diese gegenüber dem Bauherren zu vertreten hat. Da läuft in manchen Behörden doch einiges schief.
Gruß
Alexander Vonhof
PS: Wie sagte Erwin Pelzig schon: "97 % der Bevölkerung vertrauen der Feuerwehr. 97 % ! Das heißt, bei 3 % hat's schon mal gebrannt."