Moin.
Es braucht keine Anpassung des Brandschutznachweises. Man kann jederzeit nach einer neueren Bauordnung bauen, Genehmigungslage hin oder her - Wenn sich die Anforderungen im Bauordnungsrecht vereinfachen, kann man das jederzeit zu seinen Gunsten verwenden. Der Grund ist die nachträgliche Genehmigungsfähigkeit aufgrund der materiellen Zulässigkeit.
So wurden schon viele Bauvorhaben im Nachhinein legal. Insbesondere war das so, als die Gebäudeklassen mit den jeweiligen Höhenbezügen (mittlere Höhe statt tiefste Stelle) angepasst wurden. Die ganzen falsch gebaute Wohnhäuser in Hanglage, die vorher als einfache Schwierigkeit errichtet wurden, aber in Wirklichkeit mittlere Schwierigkeit waren, galten dann auf einen Schlag alle rechtmäßig errichtet. Als Übergangsfrist gilt, meine ich, heute 3 Monate als gesetzt, was eine Zeit lang umstritten war (habe die Rechtslage hier aber länger nicht verfolgt).
Die aktuelle BayBO ist am 1.8.2023 in Kraft getreten, alle bisher falsch ausgeführten Gebäudeabschlusswände, die die neue Anforderung erfüllen, sind damit ab dem 1.11.2023 aus sich heraus legal.
Wer natürlich ganz sicher gehen will, kann auch den Brandschutznachweis anpassen. Das ändert aber nichts daran, dass die Wand nach neuer Rechtslage rechtmäßig errichtet wurde.
Gruß
Alexander Vonhof