Hallo 3franken
So wie ich das verstehe, war das Terrassendach von vornherein über beide Terrassen der DHH gebaut. In einem Zug und mit 1 Sparren ohne Trennung. Dann hat einer einen Sichtschutz als 11,5er Mauer an der Grenze eingebaut. Jetzt kommt der Wintergarten noch dazu...
Wie soll man das mit der nicht akzeptierten Abweichung verstehen?
Wenn nur einer der beiden DHH eine Terrassenüberdachung will und der andere nicht, dann braucht es auch schon eine Brandwand oder Brandwandersatzwand. Da geht auch kein Sparren zum Nachbarn rüber. Da das Dach gleich über beide Terrassen gebaut wurde, wurde eine Abweichung beantragt, welche nicht genehmigt worden ist?
Na dann ist das ganze doch einfach. Nicht konform Baugenehmigung gebaut und damit Brandwand oder Brandwandersatzwand erforderlich und damit kein durchgehender Sparren.