Hallo Konrad,
ich gehe jetzt mal davon aus, dass das hier betrachtete Reihenmittelhaus ein Gebäude der Gebäudeklasse 2 ist.
Jetzt was ganz neues in Bayern (seit dem 1. August 2023):
Brandwand als Gebäudeabschlusswände sind bei Gebäuden der Gebäudeklasse 1 und 2 nicht mehr erforderlich, sondern müssen nur mehr mindestens feuerhemmende Trennwände haben.
Begründet wird dies in den Vollzugshinweisen vom 31.07.2023 so:
"Im Ergebnis wird für sie das bereits seit der Bauordnungsnovelle 2008 bestehende Anforderungsprofil für aneinandergebaute Gebäude auf demselben Grundstück auf Gebäude, die an der Grundstücksgrenze aneinandergebaut sind, übertragen."
Damit greift auch m.E. nicht mehr der Artikel/§ für "Dächer" mit den darin geforderten Abständen von "Brandwänden" und "Wänden, die anstelle von Brandwänden" zu Dachgauben und ähnlichen Dachaufbauten, Dachflächenfenster, Lichtkuppeln, Solananlagen, ..... !
Nur mal so eine Überlegung, da ja andere Anforderungen in anderen Bundesländern doch mal als Begründung für Abweichungen herangezogen werden können.
Mit kollegialen Grüßen (aus Bayern),
R.Witzl