Na, sagen wir es mal anders herum: Ich kenne keinen Hersteller, der das erlaubt. Jetzt bin ich ja kein Maschinentechniker, aber wenn ich das richtig verstanden habe, dürfen die brennbaren Flüssigkeiten bzw. dann expandierten Gase der Wärmepumpe, die zweifelsfrei eine explosionsfähige Atmosphäre bilden können, im Havariefall nicht in Gebäude gelangen und es dürfen sich auch keine Zündquellen in der Nähe befinden. Bei einem Defekt oder einer Beschädigung an einer Monoblock Wärmepumpe (da kommen die brennbaren Gase zum Einsatz) besteht aber nun einmal die Gefahr, dass die Gase in das Gebäude gelangen, wenn man die zugehörigen Aufstellregeln der Hersteller nicht beachtet. Steht das Ding nun bereits im Gebäude, geht das aus sich heraus schon gar nicht, dass bei einem Störfall keine Ex-Atmosphäre im Gebäude entsteht. Ich kann mir schon vorstellen, dass man bei einer Einzelfallbetrachtung und hohem Kompensationsaufwand (Ex-Zonen, Abschrankungen, Lüftungsmaßnahmen usw.) eine solche Wärmepumpe vielleicht in einer Garage einbauen kann, aber wie gesagt: Ich kenne keinen Hersteller, der das von sich aus zulässt. Und das machen die Hersteller sicher nicht aus Jux und Dollerei, sondern weil irgendwelche Vorschriften dagegen sprechen.
Baurechtlicher Ansatz: Werden die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten, gelten auch die brandschutzrechtlichen Anforderungen als erfüllt. Es erscheint mir nicht so, dass allgemein anerkannt ist, dass diese Art Wärmepumpe in einem Gebäude stehen darf. Ganz im Gegenteil. Im Umkehrschluss sind sie damit verboten. Der Gegenbeweis kann im konkreten Einzelfall gerne angetreten werden.
Gruß
Alexander Vonhof