Hallo zusammen,
ich habe hier gerade eine recht formale Diskussion bzgl. Trockenbauwänden, die ich gerne mal in diese Forum tragen würden. Und zwar geht es um den Einbau von Feuerschutztüren bzw. dichtschließenden Türen (DS) in Trockenbauwände mit Feuerwiderstandsanforderungen und entsprechendem Raumabschluss.
Die Frage, die sich stellt, ist, wenn ich bspw. eine dichtschließende Tür in eine F30-Trockenbauwand einbaue, wie bspw. im notwendigen Flur, oder eine T30-Tür in eine F60/F90 etc. Trockenbauwand (bspw. Trennwand), welche Wandqualität hat dann formal noch die Trockenbauwand? Ist es dann letztendlich nur noch der Feuerwiderstand der Tür, den ich einbaue, oder ist die Wandqualität davon unabhängig? Also DS-Tür in der F30-Wand, dann hat die Wand keinen Feuerwiderstand oder hat die Wand trotzdem 30 Minuten Feuerwiderstand?
Die Frage kommt deswegen auf, weil bei den Trockenbauwänden es sich ja immer um raumabschließende Wände mit einseitiger Brandbeanspruchung handelt (so steht es im Anwendbarkeitsnachweis drin). Baue ich jetzt eine DS-Tür ein, habe ich ja brandschutztechnisch ein "Loch" in der Wand, da die Tür keinen formalen Feuerwiderstand hat. Somit hätte ich formal nach "Null" Minuten eine beidseitige Brandbeanspruchung und wäre dann "raus" aus dem Anwendbarkeitsnachweis, somit hätte die Wand dann "F0", da ich dann nicht mehr eine raumabschließende Wand habe. Habe ich jetzt bspw. eine F60-Trockenbautrennwand und eine T30-Tür, hätte ich ja nach 30 Minuten das Loch in der Wand und wäre dann auch raus aus dem Anwendbarkeitsnachweis, somit hätte dann die Wand bei einer T30-Tür F60-Wand nur eine Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten.
Der Anwendbarkeitsnachweis der Trockenbauwand sagt hier auch nicht viel aus:
"Wenn in raumabschließenden Wänden mit bestimmter Feuerwiderstandsklasse Feuerschutzabschlüsse, Revisionsklappen, oder F- bzw. G-Verglasungen mit bestimmter Feuerwiderstandsklasse eingebaut werden sollen, ist die Eignung dieser Einbauten in Verbindung mit der Wand nachzuweisen. Es sind weitere Eignungsnachweise, z.B. im Rahmen der Erteilung einer abZ, erforderlich."
Bei den Türherstellern ist auch nix zu finden, die geben mir Wände vor, in die ich die Tür einbauen darf und gut ist. Dann bin ich mit der Tür auf der sicheren Seite, mit der Wand aber letztendlich "nicht so ganz".
Bei den Trockenbau-Abhangdecken ist die Sache ja jedem Klar: F60-Decke, dann eine F60-Revi-Klappe, bei F90-Decke ein F90-Revi-Klappe. Nur bei den Wänden halt eine T30-Tür ein F90-Wand...
Deshalb meine Frage, wie die Sache hier zu bewerten ist bei den Trockenbauwänden. Ich weiß, dass es eine ganz formale Diskussion ist, ich hätte dies jedoch gerne geklärt, da sonst bspw. der notwendige Flur oder die Trennwand in Trockenbauweise ggf. so nicht mehr möglich wäre.