Die Anforderungen an Brandschutzverglasungen in Flurwänden sind in der VV TB geregelt.
A 2.1.6 Trennwände
„Trennwände aus Brandschutzverglasungen müssen die Anforderungen an raumabschließende Bauteile bei Einwirkungen nach DIN 4102-13:1990-05, Abschnitt 6.1, über die mindestens erforderliche Zeitdauer und die Kriterien gemäß DIN 4102-13:1990-05, Abschnitte 6.2 und 6.3.1, einhalten. Bei den Beobachtungen zur Rauchentwicklung nach DIN 4102-13:1990-05, Abschnitt 8.1, muss festgestellt sein, dass höchstens eine geringe Rauchentwicklung beobachtet worden ist (kein flächiger Rauchaustritt auf der Bauteiloberfläche, nur einzelne Rauchfähnchen auch aus Fugen).
Zur Erfüllung dieser Anforderungen ist die unter lfd. Nr. A 2.2.1.2 genannte technische Regel zu beachten.
Zur Gewährleistung des Raumabschlusses der Trennwand müssen Abschlüsse von notwendigen Öffnungen in einer als Brandschutzverglasung ausgeführten Trennwand der Feuerwiderstandsdauer der Brandschutzverglasung entsprechen; im Übrigen gelten die genannten Anforderungen an Feuerschutzabschlüsse.“
A 2.1.12 Notwendige Flure und offene Gänge
„Sofern Wände notwendiger Flure als Brandschutzverglasungen ausgeführt werden sollen, sind die Anforderungen mit Brandschutzverglasungen erfüllt, die bei Brandeinwirkung nach DIN 4102-13:1990-05, Abschnitt 6.1, über die mindestens erforderliche Zeitdauer die Ausbreitung von Feuer und Rauch sowie den Durchtritt der Wärmestrahlung verhindern und die Kriterien gemäß DIN 4102-13:1990-05 einhalten.
Abschlüsse von Öffnungen in diesen Brandschutzverglasungen müssen – abweichend von Art. 34 Abs. 4 Satz 4 BayBO – dicht- und selbstschließend sein und der Feuerwiderstandsdauer der Brandschutzverglasung entsprechen.“
Was ist Voraussetzung, damit das Brandschutzglas wirksam ist?
Die Montage muss entsprechend dem Ver- oder Anwendbarkeitsnachweis erfolgen. Die Anforderungen an Rahmenkonstruktion, Umgebungsbauteile sind vorgegeben. Brandschutzglas selbst hat keine Feuerwiderstandsdauer, sondern nur das Brandschutzsystem.
Was versteht man unter einem Brandschutzsystem?
Ein Brandschutzsystem ist ein Bauteil bzw. eine Bauart, dass aus mehreren Baustoffen oder auch Bauteilen besteht und die ihm zugedachte Brandschutzfunktion erst im eingebauten Zustand entsprechend der amtlicher Prüfung (eines Musters, Ergebnis bauaufsichtliche Zulassung) erfüllt.
In welche angrenzenden Bauteile können Feuerschutztüren eingebaut werden?
Gemäß Zulassung in alle dort angegebenen Bauteile, einschließlich verglaster Holz oder Stahlsprossenwände. Wichtig ist zu wissen, dass innerhalb von Brandschutzverglasungen nie Bauteile wie Türen ohne Feuerwiderstand eingebaut werden dürfen. Die Wand ist nur so Widerstandsfähig wie die schwächste Stelle, z. B. die Tür. Wenn die Verglasung von beiden Seiten beflammt wird, versagt diese in sehr kurzer Zeit.
Das bedeutet bei Durchbrand der Tür ohne Anforderungen oder wenn diese z. B. in Flurwänden offenstehen kann, werden die Brandschutzverglasungen beidseitig vom Brand beaufschlagt. Aus diesem Grund versagen diese in sehr kurzer Zeit. Das gilt auch wenn die Verglasungen erst einem Meter neben der Tür beginnt.
Trockenbauwände oder massiver Wände versagen nicht bei beidseitiger Beflammung, vor allem nicht so schnell.
Norbert Bärschmann