... wobei ein Gebäudegrundriss mehr als 4 Ecken haben kann.
Die Vereinfachung in der LBO BW finde ich gut, weil sie Klarheit schafft, wie genau man denn zu rechnen hat.
Ein genaueres Berechnen ist m.E. unnütz, weil die Geländevermessung i.d.R. vor der Gebäudeplanung erfolgt und nicht im Dezimeterraster und die Geländemodellierung nach Baufertigstellung ohnehin etwas anders sein wird. Ein Höhenplan ist doch auch nur ein Plan mit Eckpunkten und Näherungslinien. Für den Städtebau interessiert die First, Attika- oder Flachdachaufbau-Höhe, für den Brandschutz interessiert der oberste Fußboden und die anleiterbaren Fenster passen nicht unbedingt zur mittleren Höhe.
Große geböschte, landschaftlich modellierte Lichtschächte von Souterrainräumen können sich schon ganz anders auswirken, weil die Löcher oft nicht an den Hausecken liegen. Die Regelung in BW ist klar, bei den anderen LBO hat man Fragezeichen, die man im Einvernehmen mit der Bauaufsicht beseitigen könnte. Im Grunde gilt die natürliche Geländeoberfläche, wobei man sich immer darüber streiten kann, was das ist. Im städtischen und ländlich bewirtschafteten Raum oder nach einem Abriss gibt es kaum mehr natürliches Gelände.