@Herrn Karstens
Ich rate meinem Kunden von einem Kauf ab, sofern der Verkäufer nicht willig ist das Gebäude neu und korrekt bewerten und genehmigen zu lassen.
Wer am Schluss die erforderlichen Maßnahmen kann im Kaufprozess verhandelt / bepreist werden.
Die Gefahr liegt m.E. vor allem darin, dass bei genehmigungspflichtigen Änderungen am Gebäude das ganze neu bewertet wird.
Gruß
Thorsten Götz