Hallo Leute,
mir scheint, viele Brandschutzplaner sehen es als ihre Aufgabe oder neigen dazu, den Architekten oder Bauherren Erleichterungen gegenüber der Bauordnung zu rechtfertigen. Dann sind sie vermeintlich "besser" als andere und vor allem konkurrenzfähig und werden nicht hinausgeworfen.
Wenn irgendwo jemand behördlicherseits geschrieben hat, was da und da in der Bauordnung steht, das brauchen wir nicht unbedingt, dann ist man geneigt, sich daran orientieren. Ist die Bauordnung im eigenen Bundesland zu hart, verweist man gern auf eine andere, hier jetzt NRW. So einfach ist das?
Was der Kunde wirklich möchte, wird doch wohl vom Brandschutzplaner oder Sachverständigen beeinflusst, der sich ggf. an Papieren orientiert. Denn der Kunde ist Laie und glaubt den „Fachleuten“. Aber der Kunde wird vielleicht gar nicht gefragt, jedenfalls nicht, wenn er ein fertiges Haus kauft, das genehmigt ist.
Die Entscheidungshilfe der Berliner Bauaufsicht weist unter § 35 auf die Notwendigkeit von 230-V-Rauchwarnmeldern und der Drehleiteranleiterung hin. Ist 230 V sicherer als 9 V? Komisch ist die Drehleiterforderung, wo es doch um Geb.-Kl. 4 oder 5 geht.
Hilft eine Drehleiter bei der Rettung wirklich, wenn ein Gebäude über 4 oder 5 Etagen offen ist? Heißt es nicht, bei einem Rauchalarm hat man nur etwa 3 Minuten Zeit, um sich zu retten? Was macht der Hausherr? Mal gucken, was denn los ist (vielleicht Fehlalarm?)oder sofort die Kinder und Opa herunterholen? Die Feuerwehr muss erst noch gerufen werden und braucht dann einige Zeit. Die zu rettenden Personen winken schon an den Fenstern im 2. und 3. OG oder sind sie schon bewusstlos und müssen gesucht werden? Es wäre ja sehr gut, wenn alle Leute sich bereits gerettet haben und die Feuerwehr kann die Leiter zum Löschen einsetzen.
Ich meine, dieser Absatz zu § 35 der Entscheidungshilfe ist alles andere als folgerichtig und konsequent. Eine Begründung fehlt. Es dürfte eine politische Vorgabe sein, möglicherweise um Bauen billiger zu machen oder um den Leuten etwas nicht verbieten zu müssen. Nach dem Motto, wir haben zwar ein Gesetz, aber wir von der Behörde sind nicht streng.
Wer meint, eine Abweichung von der Regelausführung nach Bauordnung müsse genauso sicher sein, irrt m.E. In den Bauordnungen sind Abweichungen anders formuliert. In NRW hat man eben mal halbherzig das Gesetzt geändert (s.o. § 35, nicht aber § 31). Waren dabei keine Fachleute eingebunden? Und die 4 bis 6-geschossige Treppe im offenen Haus muss aus nichtbrennbaren Baustoffen sein und F0 reicht? Zusätzlich Feuerhemmend dann ab Geb.-Klasse 5? Was ist mit den Treppen in Bezug auf DIN 18065? Man wird sicherlich mehr Widersprüche finden.
Hier im Forum wurde in diesem Gesprächsfaden bereits geäußert, man finde die Begründung etwa zu No.4 in § 35 (1) der Bauordnung NRW mal eben nicht. Aber die Unbedenklichkeit bescheinigt man schon?
Meine Frage hier ist nun:
Wie und wer evakuiert die ganze Familie im Falle des Rauchalarms?
Die offene Mehrgeschossigkeit soll auch für Gebäudeklasse 5 nicht ausgeschlossen werden, eine Großfamilie darf in so einem Haus wohnen.
Ich meine, eine "Sicherheit" so wie man diese bisher wollte, ist bei offener Mehrgeschossigkeit nicht erklärbar, d.h. wer es nicht hinunter schafft, wartet bis er gerettet wird. Das Politikum ist eher, dass eine Wohnung gar nicht sicher sein muss. Das will nur kaum jemand offen sagen.
MfG. G.Karstens