Hallo bskonzept,
was wollen Sie mit Merkblättern, wenn sie eine Bauordnung haben?
Ein Kleinhaus (Kl. 1 oder 2) oder eine Maisonettewohnung ist eigentlich die allgemein tolerierte Ausnahme in den Bauordnungen. Es ist aber gar nicht so, dass darin nie Menschen sterben oder durch Brand verletzt werden. Aber es wird akzeptiert, das sogenannte bauaufsichtlich oder gesellschaftlich akzeptierte Risiko.
Bei 3, 4 oder mehr Etagen bekommt man ganz andere Probleme, wenn die Wohnung vertikal offen ist. Man müsste im Winter im Dachgeschoss Fenster ständig offen halten, denn Heizwärme zieht hoch und heizt die oberen Etagen unerträglich auf. Wer mag 24°C? Unten bleibt es ggf. unangenehm kühl, trotzdem die Heizung bollert. Der Wasserdampf zieht natürlich mit hoch. Ohne Dauerlüftung, etwa als Spaltlüftung, kommt es an Fenstern zu Schimmelbildung. Der Energierverbrauch wäre enorm. Der thermische Auftrieb ist eben bei mehreren Etagen ziemlich groß. Mehrgeschossige Wohnungen ohne Zimmertüren sind ein Baumangel.
Mit Zimmertüren, die man in der Heizperiode geschlossen hält, kann man das thermische Problem einigermaßen einhegen. Die Türen müssen einigermaßen dicht schließen. Dann kann man aber doch auch einen ordentlichen notwendigen Treppenraum mit Brandschutz ausbilden. Für den Sommer kann man zur Offenhaltung der Türen Freilaufschließer anordnen. Im Winter wird man die Türen freiwillig schließen.
Wenn rückseitig liegende Räume nicht angeleitert werden können und man durch den verrauchten TR zu straßenseitigen Räumen laufen müsste, fehlt der 2. Rettungsweg. Dann ist die architektonische Planung mangelhaft. Das geht auch besser und richtig. Woher soll die Architektin das wissen? Das sagt ihr der Brandschutzplaner oder Ingenieur mit Bauphysikwissen.
Ich hatte so einen Fall. Allerdings ein Altbau in einer Altstadt hier und etwa 300 Jahre alt. Eine Treppe war vorhanden. Decken aus Brettern mit Spalten zum durchgucken. Ich habe den Bauherren ein Brandschutzkonzept mit Treppenraum und Deckenertüchtigung (F30) und Brandmeldeanlage (ohne Aufschaltung) gegeben. Der Bauherr wollte aber lediglich den Dachboden in der 4. Etage zu 2 Kinderzimmern ausbauen (1 und 3 Jahre alt). Bauantrag Dachgeschossausbau. Bauaufsicht forderte Brandschutznachweis.
Der Bauherr meinte, Rauchwarnmelder allein würden doch reichen. Bei Alarm würde er die 4 Etagen mit einem nassen Handtuch (man weiß, dass das hilft...) hochrennen, sich die Kinder unter den Arm klemmen und herunterrennen. Er hatte den Bauantrag zum Dachgeschossausbau dann aber doch zurückgezogen. Irgendwann wird das Haus von Grund auf instand gesetzt und dabei den aktuellen Regeln mit genehmigten Abweichungen angepasst.
MfG G. Karstens