@ Hr. Lammer
wir als Bauaufsichtsbehörde in Bayern bekommen die Grundstücksteilungen dahingehend mit, das uns das Vermessungsamt die Teilungen mitteilt.
@All
Ich hatte erst einen Fall einer einfachen Nutzungsänderung im EG der sich dann fast als Alptraum herausgestellt hat. Die Beteiligten wollten klar Schiff machen (zwei Gebäude mit einem gemeinsamen Treppenhaus auf zwei Grundstücken) und es wurden Teile von den Grundstücken wild hin und her getauscht mit dem Ergebnis, dass der Brandschutz absolut nicht mehr passte. Abstände nicht eingehalten, Öffnungen in Brandwänden usw. Grenzänderungen alle schon notariell beglaubigt.
Ende vom Lied:
Die Tauschgeschäfte wurden teilweise wieder rückgängig gemacht oder abgeändert dort wo man auch mit Maßnahmen nichts mehr machen konnte, der Brandschutz wurde angepasst in Form von Bauanträgen und teilweise wurden Abweichungen genehmigt.
Der Spruch wer langt frägt der geht lang irr, oder anders wo kein Kläger da kein Richter, griff hier überhaupt nicht. Bevor man also solche Teilungen vornimmt sollte man IMMER die Genehmigungsbehörde beteiligen und etwaige Folgen abklären.
War zuletzt bei uns nicht der einzige Fall, kommt gar nicht so wenig vor wie man glaubt und meist gehen die Teilungen nicht so wie sich das die Beteiligten vorstellen.
Für den geschilderten Fall:
Wir haben schon Fenster zumauern lassen welche durch eine Grundstücksteilung von vor 60-70 Jahren plötzlich an einer Grenze gelegen sind. Damals kriegte man so eine Grenzänderung nicht immer mit und im Zuge eines neuen Bauantrages ist das dann aufgefallen.
Dachüberstand über der Grenze kann man mit dementsprechender Verkleidung von unten brandschutztechnisch in den Griff bekommen. Wurde auch schon öfter gemacht.
Rettungsweg aus dem Keller fordern wir auch eine Treppe, Steigleiter alleine reicht nicht. Wenn dazu der Schacht vergrößert werden muss dann ist das eben so.
Alles nicht schön für den Bauherren, aber darüber hätte man sich halt vorher Gedanken machen sollen. Wir als Behörde sind nicht dazu da die Fehler der Bauherren oder Planer gerade zu biegen und jede beantragte Abweichung zu erteilen. Wir helfen gerne, aber zaubern ist nicht immer möglich...