hallo Kollegen,
es mutet an, wie der "Streit um des Kaisers Bart";
man kann tiefgläubig Buchstaben lesen und abschreiben;
man darf aber auch denken!
der Begriff "mit einem Griff" ist als historische Dummheit (war mal gut gemeint, ist aber Blödsinn) noch in ein paar Regelwerken zu finden, aber in diversen Schreiben der jeweiligen "Obersten" fast überall relativiert und mit "ohne Hilfsmitte" ersetzt;
wie auch firefly schon hinweist;
bei aller Buchstabenverehrung haben wir auch noch seit einiger Zeit z.B. den § 85a - MBO und adequate §§ in den LBOs; dieser erlaubt uns das Denken sogar!
Panikschlösser, Türwächter, Transpondersysteme, Schließzylindr, ... haben inzwischen alle einen Verwendbarkeitsnachweis (meist CE), aus dem "Gleichwertigkeit" abgeleitet werden kann;
man muss sich nur damit befassen und diese anwenden;
zugegeben, das Thema "Türen" ist nicht einfach, begründen und dokumentieren;
mfG und bleiben Sie gesund!
der Feuerteufel