die Diskussion ist ja heiß :-)!
wir merken, dass es wichtig ist, die richtigen Begriffe zu verwenden, um Missverständnisse zu vermeiden; aber sie läuft schon in eine gutee Richtung!
die Ursprungsfrage war, ob die vorhandenen Knaufzylinder an Notausgängen zulässig sind; die Mehrheit ist sich einig mit: ja! - und das stimmt!
wenn nun Panikschlösser ins Gespräch kommen, ist das sicher sinnvoll, da diese auch ohne lange Erklärungen bei allen funktionieren;
ein Nachteil ist bei "normalen" Panikschlössern, dass diese nach dem öffnen und anschließenden Schließen der Tür nicht mehr versperrt sind und so nicht die Forderungen der Versicherungen gegen Einbruch erfüllen; es hällt ja nur noch die Falle;
als Lösung können aber hier auch die "selbstverriegelenden Panikschlkösser" eingesetzt werden; diese verriegeln die Tür bei jedem Schließen, der Versicherungsschutz ist gegeben, und trotzdem stellen die Türen im Gefahrenfall kein Hindernis dar;
mfG
der Feuerteufel