Rauchabzug / Rauchableitung
wie Kollegen Müller und Lammer richtig schreiben, ist die natürliche Rauchableitung nicht explizit geregelt, sondern identisch mit der natürlichen Lüftung; ich denke, das ist auch ok so, denn beim Brand entsteht neben der Thermik, ein Überduck, der den Rauch zusätzlich raus drückt; die Bude ist, wie auch Herr Müller schon schreibt, vom Boden bis zur Decke verraucht und die FW muss erst mit Druckbelüftern spülen; wenn Gummireifen brennen nutzt auch eine Vervierfachtung der Öffnungen nix!
"(reparierbare) zusätzliche, isoliernde Putzbekleidung" - hier sollte in privaten TG, die ja meist unter Wohnhäusern sind und ohnehin eine Wärmedämmung brauchen, auch wirklich nur nichtbrennbare Dämmung (z.B. TEKALAN A2) eingestzt werden; wenn diese dann auch etwas dicker als es die Mindestanforderung an die Wärmedämmung gewählt wird, haben wir ja auch schon eine reparierbare Bekleidung, die im Schandensfall den Beton schützt;
in Bayern werden als Abweichungen oft auch noch Holzwolleleichtbauplatten in B1 zugelassen (z.B. Heraklith, oder Tekalan B1); davon sollte man aber als Planer absehen und auf mind. A2 gehen; (Ergänzung: B1 + A2 n. DIN 4102)
da aber i.d.R. bei öffentlchen Groß- und Mittelgaragen keine Wärmedämmung erforderlich ist, beseht hier die Alternative mit Wämmputzen;
Kollege Karstens hat bereits einige genannt; hinzu kann man noch Vermiculitte- und Prelite-Putze rechenen; die sind in der Oberflächenbeschaffenheit etwas fester; aber auch auf die Mineralfaser-Spritzputze können oberflächenverfestigende Beschichtungen aufgebracht werden, die die Empfindlichkeiten etwas reduzieren;
veerschärfte Regelungen braucht man nach meiner Meinung nicht, wenn wir Planer mitdenken und die Bauherren richtig beraten; (sollte unsere "Berufsehre" sein!)
mfG
der Feuerteufel