Hallo Herr Vonhof,
was validierter Eingang physikalischer Erkenntnisse in das Baurecht angeht, muss ich nun doch widersprechen.
Die Gesetzgebung ist ein politischer Vorgang, der auch Kompromisse diverser Interessen im Blick hat.
Bezogen auf die Entrauchung im Sinne der IndBauRl lässt sich nur feststellen, dass die Strömungsmechanik bei einer Reihe von Öffnungen im Dach keine ausreichende Entrauchung garantiert; je nach Wetterlage oder Einsatz von Feuerwehrlüftern wird Rauch nach unten gedrückt bzw. verwirbelt.
Die DIN 18232 war mal eine technische Grundlage, mit der auch raucharme Schichten nachzuweisen waren, aber eben auch komplizierter und aufwendiger,
(auch im Hinblick auf Zuluftsicherstellung) ebenso auch Simulationsrechnungen.
Die Entrauchung gemäß IndBauRl ist nun leicht zu handhaben und bedarf keines großen Fachwissens mehr, sie kann auch der Unterstützung der Feuerwehr dienen, aber strömungsmechanisch gesehen lässt sich keineswegs von einer vorhersehbaren Entrauchung ausgehen.
Die Größe der Öffnung bestimmt nicht allein die Qualität der Entrauchungsmöglichkeit.
Ich erinnere an die Versuche der Entrauchung in Hochregallagern, die bei nur 0,5%-iger Öffnung Tage dauern können.
Die IndBauRl wie auch andere Sonderbauvorschriften bilden ja insgesamt ein Brandschutzkonzept, wovon Entrauchung ja nur ein Baustein ist. Ich bestehe außer bei Kompensationen zur Sicherung von Rettungswegen ja auch nicht auf strömungstechnisch sinnvollen Nachweisen, das habe ich mir inzwischen abgewöhnt. Ist auch ok so.
Ich nehme das für großvolumige Räume auch so hin, für Treppenräume insbesondere in Wohngebäuden, Pflegeheimen u.ä. teile ich diese Sichtweise aber ausdrücklich nicht.
Herr Vonhof, ich denke wir sind nicht weit voneinander entfernt, aber ich möchte das Gespür dafür schärfen, dass bauordnungsrechtliche Größen selten physikalisch begründbar sind.
Das wurde im Forum ja mal anhand der Rettungsweglängungen erörtert, ist auch keine physikalisch belegbare Festlegung, die Länge könnte je nach Begründung auch 15m oder 45m sein...
Gruß
Matthias Bußmann