Zur Löschmöglichkeit von Einbauten.
In Bezug auf die Möglichkeiten der FW Einbauten von einem sicheren Standort löschen zu können, ist der Vergleich zu Regalen angebracht, welche ja oft in solchen Lagergebäuden vorgesehen werden.
Bis zu einer Regalhöhe von bis zu 7,5 m ergeben sich keine Anforderungen, welche der FW wirksame Löscharbeiten in den Hallenbereichen ermöglichen. Es gibt auch kaum Einschränkungen. Die Regale können bis zu 1.200 m² ohne Flächenbegrenzung und ohne definierte Abstände zueinander aufgestellt werden.
In größeren Hallen werden Abstände zwischen den Lagerbereichen von jeweils 1.200 m² gefordert, welche es der FW allerdings auch nicht ermöglicht, bei einem ausgedehnten Brand tätig zu werden. Da keine brandschutztechnische Infrastruktur für solche Lagerungen gefordert wird (BMA, Werkfeuerwehr oder Löschanlage) ist außerhalb der Betriebszeit mit einem voll entwickelten Brand zu rechnen. Dann sind wirksame Löschmaßnahmen auch gegeben, wenn die Nachbarschaft oder andere Brandabschnitte geschützt werden können (siehe Grundsatzpapier der ARGEBAU).
Erst bei Lagerhöhen von mehr als 7,5 m ist eine Löschanlage gefordert. Dann unterteilen sich zwar die Lagerbereiche in kleinere Abschnitte, welche sich aus den jeweiligen Vorgaben für Löschanlagen ergeben. Trotzdem hat die FW nach der Entstehungsphase keine Möglichkeit zu löschen, ohne sich in Gefahr zu begeben. Sie muss hoffen, dass die Löschanlage wirksam ist.
Wir bei der Begrenzung der Regallagerhöhe in Abhängigkeit der brandschutztechnischen Infrastruktur, wurden die zulässigen Flächen der Einbauten auf 400 m² begrenzt bzw. entsprechend der brandschutztechnischen Infrastruktur bis auf max. 1.400 m² ermöglicht.
Bei den Einbauflächen von zusammenhängend bis zu 1.400 m² kann die FW in keinem Fall von einem sicheren Standort aus einen Löschangriff vortragen. Auch hier muss sie hoffen, dass die Löschanlage wirksam ist oder die Werkfeuerwehr (wenn vorhanden) rechtzeitig tätig werden kann. Die Einsatzkräfte müssen sich bis zum Brandherd begeben, soweit noch möglich (vom „EG“ aus hochlöschen geht nicht).
Bei den Industriebauten ohne brandschutztechnische Infrastruktur sind die zulässigen Einbauflächen von bis zu 400 m² auch nicht von einem sicheren ebenerdigen Standort im EG zu löschen. Die Einsatzkräfte müssen bis in den ggf. abgetrennten Brandraum. Hier ist das Risiko allerdings geringer, da der Rückzugsweg kürzer ist. Wirksame Löschmaßnahmen sind allerdings nur bei rechtzeitiger Branderkennung möglich. Ohne BMA, Werkfeuerwehr oder Löschanlage ergibt sich eine vergleichbare Situation wie bei Regallagern. Nach Dienstschluss ist von einem vollentwickelten Brand auszugehen. Dann kann auch nicht mehr von unten gelöscht werden. Die Tragfähigkeit des Dachtragwerks ist dann in Frage zu stellen. Außerdem sind die Einsatzkräfte auch nur Menschen, welche nicht jede Temperatur aushalten. Da sind sogar Stahltragwerke „standfester“.
In Industriebauten ist es vertretbar, dass Lagerbereiche oder auch Einbauten nicht mehr gelöscht werden können. Die Mitarbeiter haben allerdings ein Recht im Gefahrfall die Gebäude noch rechtzeitig verlassen zu können.
Das rechtzeitige Erkennen von gefährlichen Betriebszuständen aus den abgetrennten Einbauten oder eingestellten Räumen ist über die Offenheit, die Sicherbeziehungen und geeigneter Alarmierungen zu sichern. Das Risiko in einem solchen Industriebau zu schaden zu kommen ist weit geringer als in einer Wohnung oder in einem Krankenhaus oder einem anderen Sonderbau.
Norbert Bärschmann