@-Beiträge Karstens,
hier finde ich, Sie begeben sich auf ein ganz dünnes Eis mit Ihrer Behauptung, dass man in Bayern Abweichungen "kaufen" kann.
Prüf-SV in Bayern sind vereidigt und müssen, um prüfen zu dürfen eine entsprechende Qualifikation nachweisen und eine Prüfung ablegen, die einiges abverlangt. Daher versteht es sich von selbst, dass hier einsprechend fundierte Kenntnisse vom Brandshcutz vorleigen müssen. Zudem verfügen viele Prüf-SV auch über techn. Voraussetzungen, die eine Behörde nicht bieten kann (z.B. Simulationsberechnungen, ingenieurmäßiges Verfahren mit Berechnungen, ...).
Betrachten Sie die Voraaussetzungen, die ein behördlicher "Brandschützer" mitbringen muss, werden Sie schnell feststellen, dass es hier teilweise große Unterschiede gibt. Der Staat weiß dies und stellt den Genehmigungsbehörden in Bayern zusätzliche überregionale Berater der "Obersten" zur Seite, die in monatlichen Beratungen die örtlichen unteren Bauaufsichten untestützen. Auch das ist gut so.
Viele Dienststellen sind mit jungen Verwaltungsbeamten (Generationswechsel)besetzt, die teilweise aus dem Feuerwehrdienst kommen und keine Bauingenieure oder Bautechnikder sind. Hier fehlt es ggf. an Erfahrung/Übersicht und das führt dazu, dass die Entscheidungen recht engstirnig nur §§-, bzw. in Bayern Art.-konform verlangt werden, ohne Wenn und Aber, aber auch ohne den Spielraum, den die BayBO/LBO lässt zu nutzen. Es gibt viele Möglichkeiten, die Schutzziele zu erfüllen.
Da der Staat nicht alles leisten kann und will, hat Bayern das System der "Hoheitlichen" eingeführt und es hat sich in den vielen Jahren bewährt.
Hier stimme ich den Herren Vonhof und Bärschmann voll zu.
Ihr Zitat: "Ich finde es besser, einen Konsens zu erzielen, die Abweichung muss fachlich als gleichwertig begründet werden." - in Ehren, aber wenn ein Sachbearbeiter der Unteren unsicher ist, und keine Argumentation (wie im vorliegenden Fall) zulässt, kommen auch Sie nicht weiter.
@-RRüdiger: wenn Sie hier keine Bewegung sehen, warum richten sie nicht einfach eine Anfrage an die Oberste direkt? Hier in Bayern funktioniert dies recht gut, Sie erhalten innerhalb von 3-4- Tagen i.d.R. eine Antwort. Es geht um die Auslegung des Spielraums, den die Bauornung lässt und entlastet, oder bestätigt den (vielleicht unsicheren) Sachbearbeiter der Unteren.
In der Sache: wenn ich nach VKV bei Läden mit bis zu 100 m² mit einem RW auskomme, sollte dies auch hier möglich sein. Wenn der erste RW sicher ist, sollte dem nichts im Wege stehen. Man muss ja auch nicht jeden Aufenthaltsraum anleietern können, wenn notwendige Flure vorhanden sind über die die RW geführt werden. Auch hier "hängt" der eine Raum mit nur einem Ausgang (im vorliegenden Fall der Laden) an einem notwendigen Flur.
Wenn hier die Hessen vieleicht auch neidig auf Bayern schauen, vielleicht hat das auch mit der Qualität und Qualifikation der FP/SV und Prüf-SV in Bayern zu tun? Der Bayerische Prüf-SV ist bundesweit anerkannt - die Hessen?
mfG
der Feuerteufel