Hallo Kollg.
ich habe ebend keine Möglichkeit einen klaren Gedanke zu fassen !
Folgende Situation - anstehende Neuvermietung an einem denkmalgeschützten Wohngebäude für eine kleine Ladeneinheit 20 m² :
Gebäude mit Ladenfront , Reihenhausbebauung, EG zwei Gewerbeeinheiten fast ebenerdig, 30 cm Höhenunterschied zum Fussweg.
Links vom Hauseingang ( der ist mittig in der Ladenfront hat einen notwendigen Flur zur Treppe und klassifizierte Abschlüsse zu Nutzungseinheiten und Keller ),
Laden mit Eingang direkt vom Fussweg , zweiter Rettungsweg über Hauseingang , alles i.O. Rechts vom Eingang, Laden mit Eingang über die Hauseingangstür vor einen kleinen Vorraum am notwendigen Flur im EG ( die Tür ist T 30 RS ). Ladenfläche 20 m² aber kein 2 Rettungsweg, da Ladenfenster zum Fussweg keine Tür aufweist ! Lösung zur Generierung wäre , Rettungsweg über Schaufgenster mit Sollbruchstelle ( ist kein Panzerglas ) und Brandfrüherkennung im Flur des Hauses vor dem Laden.
Der Anruf bei der Bauaufsicht war nicht von ERFOLG gekrönt, die gehen da also nicht mit. Insofern keine Neuvermietung möglich , oder ..... hat einer von Euch eine Idee !
Keine Option ist , Ladenfenster mit Tür versehen.
Danke MFG RR