@Herr Karstens
Oh, ich finde, da geht es bei Ihnen etwas durcheinander:
Die EU kann Bauprodukte regeln, das sind Baustoffe und Bauteile. Bauarten unterliegen entgegen Ihrer Aussage immer nationalem Recht. Beispiel: Feststellanlagen für Türen brauchen als Bauart eine nationale Zulassung, auch wenn sie ausschließlich aus CE-gekennzeichneten Produkten hergestellt werden (keine Ahnung, ob es so was gibt, aber vom Prinzip her).
Das CE-Kennzeichen wird für hEN-Produkte und ETA-Produkte vergeben.
Nur wenn die EU harmonisierte Normen veröffentlicht hat, darf es keine nationalen Zulassungen mehr geben. Auch nicht in Polen (jedenfalls nicht, sobald die Koexistenzphase abgelaufen ist).
Europäische Technische Zulassungen (ETA) - eben auch EN-Produkte mit CE-Kennzeichen - und nationale Zulassungen (bei uns Ü-Zeichen, in Polen gibt es kein solches Zeichen, soviel ich weiß) können dagegen nebeneinander existieren. Sie dürfen nur nicht gleichzeitig gekennzeichnet sein, es kann also nur eine Kennzeichnung geben.
Durch nationale "Zusatzanforderungen" darf das Inverkehrbringen eines Bauprodukts (und nur darum geht es auch der EU) nicht ausgeschlossen werden. Doch das nationale Sicherheitsniveau legt der einzelne Mitgliedsstaat fest, nicht die EU. Nur weil ein (wo auch immer zugelassenes) europäisches Bauprodukt in Verkehr gebracht werden darf heißt das nicht, dass es nationale Anforderungen erfüllt.
Erfüllt ein in Europa zulässiges Produkt nicht das national festgelegte Sicherheitsniveau oder wird es auch nur leicht abweichend von seiner Zulassung eingebaut, fällt die Zulässigkeit der Verwendung des Produktes (nach dem derzeitigen Rechtsverständnis) in nationales Recht zurück (das beutet dann vor allem ZiE).
Und auch DIN-Feuerschutztüren durfte man damals nicht "einfach so" einbauen. Sie waren in der Herstellung eigen- und fremdüberwacht, benötigten eine Kennzeichnung, und man durfte sie baurechtlich nur einbauen, wenn sie dem geforderten Sicherheitsniveau entsprachen. Ist nichts anderes als die heutige Sachlage, und daran ändert sich auch nichts.
Soweit ich die ganze Zeit von Zulassungen geschrieben habe, sind damit im näheren Sinne ganz allgemein Verwendbarkeitsnachweis gemeint. War mir aber zu sperrig.
Gruß
Alexander Vonhof