Herr Vonhof,
Sie können mit einer relativ einfachen Schaltung, wenn Strom vorhanden ist, vielleicht auch ein Akku, aber nicht eine Druckluftanlage, die Rauchabzugsöffnung auch schließen oder beliebig auf-und-zu-fahren, wenn die Feuerwehr Bedarf hat.
Das setzt voraus, dass die Feuerwehr eine solche Anlage erkennt. Der Lichtschalter von Herrn Lammer hilft dabei kaum, weil der Feuerwehrmann eine Kennzeichnung als Bedienungsanleitung benötigte.
Was den Rauchmelder betrifft, so kann man die Schaltung entsprechend so bauen, dass ein Zufahren der RA-Öffnung möglich ist. Dann könnte aber auch jeder Esel die Klappe aus versehen schließen. Wir haben ja keine Vorschrift, die eine bestimmte Steuerung oder Bedienung ausschließt. Soweit das Technische. Hand und Fuß sind machbar. Aber der Kopf?
Sie vernachlässigen bei Ihrer Rechnung den Faktor Mensch. Der ist nicht programmierbar. Sie verlangen, dass er an seinem Fenster auf die Feuerwehr wartet. Wenn er aber doch in Panik gerät oder es unter seinem Fenster hochqualmt, wäre es schön, wenn er im TR vielleicht doch hinausrennen kann, anstatt dass ihm beim Türöffnen der Rauchsack entgegen kommt.
Das Warten mag rational sein, aber der Mensch handelt im Allgemeinen nicht entsprechend. Schon gar nicht im Gefahrenfall. Gebäudeklasse 5 ist ein großes Haus.
Wenn man davon ausgeht, dass sich jeder richtig, bzw. nach Ihrem Verständnis fachgerecht verhält, ist das ein Fehler. Wer weiß denn, ohne dass es schon brennt, wie er sich zu verhalten hat, wenn es mal brennt?
MfG. G.Karstens