Hallo 3f,
geht mir genauso.
Ich hab jetzt schon drei Gebäude mitbekommen, die aufgrund einer nicht mehr zur Brandlastberechnung passenden Nutzung "kolabiert" sind.
Insbesondere in einem Fall wie diesem, in dem ich ausdrücklich nicht verstehe, warum die Feuerwehr einen Brand in 9m Höhe löschen kann, wenn`s laut Brandlastberechnung etwas weniger heiß oder etwas weniger lang brennt, sonst aber nicht, will ich das nicht durch eine Berechnung "zurechtbiegen".
Zur Erläuterung: die Brandlastberechnung ist doch ein Kriterium für die Standsicherheit des Gebäudes, nicht aber des Regals. Ob das Regal mit Brandlastberechnung stehen bleibt und ohne zusammenbricht, ist doch keineswegs nachgewiesen.
Und das ein Löscheinsatz bei einem 9m hohen Regal mit Brandlastberechnung anders abläuft als beim selben Regal ohne Brandlastberechnung, glaube ich auch nicht.
Meiner Ansicht nach erfolgt die Brandbekämpfung mit dem Strahlrohr vom Boden aus, und Nachkontrolle / Ablöschen von Glutnestern) mit der am 6m hohen obersten Lagerboden angelehnten Steckleiter (falls das Regal dann noch steht und ausreichend standsicher erscheint).
Die Brandlastberechnung führt doch keineswegs dazu, dass im Regal nur nicht brennbare Stoffe/ Produkte gelagert werden. Die Brandlast ist eben etwas geringer, aber sicher nicht ganz weg.
In diesem Fall ist ja sogar das Regal nicht das Problen. Wenn auf dem 6m hohen obersten Lagerboden eine 1,50m hohe Kiste/Palette stehen würde, wäre das ja baurechtskonform. Weil die Kiste aber 2m hoch ist, ist (ohne Brandlastberechnung) kein Löscheinsatz mehr möglich?
Zu "meinem" Gebäude:
Falls die örtliche Brandschutzdienststelle erklärt, dass die Feuerwehr einen Brand in einem Regal mit OK Lagergut 8,00m genauso löschen kann wie im selben Regal mit OK Lagergut 7,50m, dann kann ich damit (aus meiner Sicht) eine entsprechende Abweichung begründen.
Falls das nicht der Fall ist, will/werde ich das nicht durch eine Brandlastberechnung lösen.
Gruß,
J. Grath