Dann will ich die Antwort mal nicht schuldig bleiben. Die OBB hat sich nach Rücksprache mit dem DIBt folgendermaßen geäußert:
"Nach der derzeit in Bayern eingeführten Liste der Technischen Baubestimmungen – aktuelle Fassung Januar 2015 – ist für die Verwendung der Sandwichelemente in Wänden mit Anforderungen hinsichtlich des Feuerwiderstandes der Nachweis im Rahmen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung gefordert (siehe: Teil II - Anlage 5/23, siehe https://www.dibt.de/de/DIBt/data/Amtliche_Mitteilungen/4_2014.pdf ). Da in dem vorliegenden Fall aufgrund der Einbauhöhe und aufgrund der Spannweite von einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung wesentlich abgewichen wird, muss der entsprechende Nachweis über eine Zustimmung im Einzelfall erfolgen, bzw. ist ein Produkt mit entsprechender bauaufsichtlicher Zulassung zu verwenden."
Vielen Dank an alle Antworter aus dem Forum.