Hmmm...
Was genau ist denn der "Erfolg", den ich bei der Erstellung des Brandschutznachweises schulde?
- die Genehmigungsfägigkeit?
- die Erfüllung der baurechtlichen Mindestanforderungen?
- die Erfüllung der sehr schwammig formulierten Schutzziele?
- dass im Brandfall keine Personen zu Schaden kommen und keine Sachschäden entstehen?
- die Erfüllung meiner privatrechtlichen Beauftragung? Was steht denn in meiner Beauftragung?
- die Einbringung meiner individuellen Lebenserfahrung als Gruppenführer einer kleinen Dorffeuerwehr?
- eine für den Bauherrn möglichst kostengünstige Umsetzbarkeit?
- ...
Was genau?
Und wann habe ich die geschuldete Leistung nicht bzw. mangelhaft erbracht?
Sobald eine Person zu Schaden kommt?
Weil in meinem Brandschutznachweis "nur" die beiden baurechtlich geforderten Rettungswege stehen und ich keinen 3. oder 4. RW gefordert habe, der vielleicht ein Leben hätte retten können?
Weil ich 35m Rettungsweglänge akzeptiert habe, obwohl ich genau weiß, dass das für eine Familie mit drei Kindern nachts bei Stromausfall und verrauchter Wohnung ganz schön weit ist?
Weil ich für einen freistehenden Bauerhof die Löschwassermenge nach DVGW-W-405 akzeptiert habe, obwohl ich genau weiß, dass das nicht reicht, um einen Brand zu löschen, der nicht in den ersten 30 Sekunden erdeckt wird?
Weil ich in einem notwendigen Flur, über den beide Rettungswege verlaufen, dichte - aber eben nicht selbstschließende - Türen akzeptiere, obwohl ich weiß, dass das Schutznieveau weit unter dem liegt, was sonst so für Rettungswege gefordert ist?
Muss ich wirklich die Bauordnung umdeuten, so dass sie zu meiner persönlichen Einstellung passt?
Wurde jemals ein Nachweisersteller verurteilt, weil er "nur" die Umsetzung der gesetzlichen Mindestanforderungen verlangt hat (bei Regelgebäuden)?
Also weil er letzlich die gleiche Meinung vertreten hat wie der Gesetzgeber?
Wir alle haben sicher viele Ideen, wie der Brandschutz aus unserer Sicht besser funktionieren könnte, als das die gesetzlichen Mindestanforderungen vorgeben. Aber haben wir tatsächlich das Recht oder sogar die Pflicht, dass verbindlich vom Bauherrn zu fordern?
Meine Meinung:
Beraten, empfehlen, hinweisen (inkl. Dokumentation): ja, unbedingt
Verbindlich fordern: nein, da keine Rechtsgrundlage
Gruß,
J. Grath