Mal abgesehen davon, dass ich ein S3- oder S4 Labor ohnehin als Sonderbau einstufen würde:
Mir geht`s nicht darum, dass mir keine besonderen Anforderungen einfallen würden oder ich kein Interesse daran habe, meine Arbeit möglichst gut zu machen - falls sinnvoll gibt es Verbesserungsvorschläge und Empfehlungen, im Gespräch mit Bauherr und Planer, und ggf. auch zur Dokumentation im Nachweis.
Mir geht`s schlicht darum, dass es bei Standardgebäuden (ohne Abweichungen) keine Rechtsgrundlage gibt, um zusätzliche Maßnahmen verbindlich zu fordern.
Das steht auch in Art. 51 Abs. 2 BayBO nicht drin.
M.E. steht das nirgendwo.
Gruß,
J. Grath