Das ist wie gesagt eine FREISTEHENDE Wäscherei auf dem Areal eines Krankenhauses. Das Gebäude ist auf Grund seiner Ausmaße in die GK 3 einzustufen.
Es werden dort innerhalb eines seperaten Raumes brennbare Stoffe (Wasserstoffperoxid / H271 Kann Brand oder Explosion verursachen) in 200l-Fässern gelagert. Da die Lagerung in einem seperaten "Gefahrstoffraum" stattfindet wäre hierdurch nach der Aussage der Auslegungshilfe kein Sonderbautatbestand abzuleiten.
Aber - Das Gebäude ist natürlich mit technischen Anlagen (Trockner, Bügeleisen, etc.) und vor allem Brandlast in Form von Wäsche vollgestopft.
Bei der Recherche im Netz habe ich auch festgestellt, dass Brände in Wäscherein nicht selten sind.
Nachteil des Sonderbautatbestandes liegt meines Erachtens lediglich in den Kosten für die Prüfung. Nachdem es ein ungeregelter Sonderbau ist, kommen natürlich weitergehende Maßnahmen hinzu welche vom Konzept abhängig sind.
Nachdem ich mich mit der Nutzung nun doch länger beschäftigt habe, sehe ich auch die Behandlung als Sonderbau für zielführend, da ein Brandereignis in diesem Bereich schnell von statten gehen und viele Menschenleben gefährden würde.
Gruß
tgoetz