Hallo Zusammen,
ich bin hier auch eher der Meinung - kein Problem.
Herr Schächer hat es schon ausgeführt.
Wir hatten hier schon Diskussionen darüber bei denen einige meinten
- wir regeln schon zuviel, dass schränkt uns Fachplaner ein, Schutzziel bezogenes Arbeiten wird behindert
genauso wie diejenigen die Sagen
- das müsste genauer geregelt sein, der Beurteilungsspielraum ist zu groß, dies führt immer wieder zu Diskussionen mit Behörden etc.
Ich denke auch, dass eine Leitungsführung oder eine brennbare Dämmung unter einer entsprechend großen Schicht Estrich nicht zu einer Brandausbreitung / -weiterleitung beitragen können, da hier die Voraussetzungen für eine Verbrennung fehlen (gehört auch zum Brandschutzbasiswissen).
Ich könnte mir auch gut vorstellen, dass die Frage an die Verfasser der MLAR gerichtet zu genau diesem dem Ergebnis führt und die besondere Erwähnung einer solchen horizontalen Verlegung einfach nur in der Aufzählung vergessen wurde.
Was ist den mit den unter 15mm mineralischem Putz gelegte Leitung (MLAR 3.2.1 b) die über mehrere Geschosse nach oben geführt wird.
Wollen wir uns nun mit Sachverstand einbringen oder sehen wir uns nicht in der Lage eine Entscheidung zu treffen, nur weil vielleicht eine Variante einer Leitungsverlegung in der MLAR vergessen und nicht explizit beschrieben wurde?
Bin gespannt wie das gesehen wird!
MfG
Wolfgang Cordier