Brandwand ..... Urteil Bestandsschutz Ja oder Nein
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid=481%7BC3CBB9AA-A1B0-4ADA-B758-874692BF67CB%7D
Interessant ist hierbei wie weit zeitlich zurückgehend der Bestandsschutz beurteilt bzw. recherchiert wird.
Hätte der Bauherr nachweisen können, dass die Öffnung in einer Brandwand zum Errichterzeitpunkt genehmigt wurde, dann hätte das Bestandsschutz.
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in meiner Gegend haben einige Städte Satzungen für die historische Altstadt, da wird zum Teil explizit auf Öffnungen in Aussenwänden/(Brandwänden) in Grenzbereichen verwiesen, bzw. diese Öffnungen werden da eben als Bestand auch beschrieben und dokumentiert.
Viel Spaß in der Thematik Brandschutz
aanke