Ich war gestern nochmal bei der Bauaufsicht. So ganz ist deren Argumentation auch nicht von der Hand zu weisen:
Wenn ohne notwendigen Treppenraum und mit Deckenöffnungen vom KG bis DG gebaut werden soll, dann kann man in der BayBO die entsprechenden Anforderungen 1:1 ablesen (eben für die Gebäudeklasse 2). Das damit eben auch noch andere Anforderungen verbunden sind (hier eine selbstständige Tragkonstruktion), ist eben so. Warum soll die Bauaufsicht Abweichungen genehmigen, nur weil sich der Bauherr Geld sparen möchte?
Fazit der Bauaufsicht: wenn der BH die "Erleichterungen" der Gebäudeklasse 2 haben möchte, soll er auch eine Gebäudeklasse 2 bauen. (analog zur Verwendung der IndBauRL in Gebäuden < 1.600m² in Bayern: wenn, dann komplett)
Etwas komisch ist das Ganze, weil die tatsächliche "brandschutztechnische" Ausführung des Gebäudes ja in beiden Fällen gleich bleibt: die Treppe ohne Treppenraum und die Deckenöffnungen gibt es ja sowieso, ob mit Abweichung oder aufgrund Gbkl. 2. Und die Trennwand wird immer feuerbeständig sein, ob 2 x 17.5 oder 1 x 24, alles in Mauerwerk.
Die zweischalige Wand kostet eben mehr Geld und mehr Platz, ohne das sich brandschutztechnisch Vorteile ergeben...
@ Herr Drechsler:
das mit den Brandwänden sehe ich anders: in der BayBO sind Brandwände "nur" als Gebäudeabschlusswände an der Grenze oder zur Unterteilung von Gebäuden > 40m gefordert (und Landwirtschaft). Das alles habe ich hier nicht. Meines Erachtens sind die Wände auch bei Gebkl. 2 lediglich Trennwände (fh), wenn das Gebäude auf einem Grundstück steht.
Es wird aber wohl analog zur Brandwand gebaut werden, um eine nachträgliche Teilung zu ermöglichen.
Gruß,
J. Grath