Hallo Boazar,
kaum schaut man einen Tag nicht ins Forum, schon tobt wieder eine Meinungsschlacht!
Baurechtlich ist die Sache eindeutig- hier handelt es sich NICHT um 5 Reihenhäuser sondern um vertikal gestaffelten Geschosswohnungsbau.
Reihenhäuser definieren sich über die sog. Realteilung, d.h. sie müssen konstruktiv eigenständig sein und auf einem eigenen Grundstück stehen (ggf. muss jedes Haus für sich entfernbar sein).
Da dies gemäß der Beschreibung nicht möglich ist, haben wir hier eine Aneinanderreihung von Eigentumswohnungen in Form von "Stadthäusern", "Townhouses" oder was dem Prospektersteller noch so an Fantasiebezeichnungen einfällt- dieses Konstrukt taucht seit Neuestem immer wieder in Bauträgeranzeigen auf und ist aus meiner Sicht in höchstem Maße irreführend, da den potenziellen Käufern hier Realeigentum suggeriert wird!
Fakt ist, das eine solche Anlage nur in Form einer Eigentümergemeinschaft geführt werden kann, d.h. keine Realteilung sondern 1000stel-Anteile, kein eigenes Grundstück sondern Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrechten.
Es gelten hier also die Brandschutz- und Schallschutzanforderungen aus dem ganz normalen Geschosswohnungsbau, ergo keine Doppelwände, keine getrennten Decken und keine Brandwände, sondern Trennwände zwischen Nutzungseinheiten (= Wohungen)gem. Art.27 BayBO.
Eine Brandwand wäre erst ab einer Gesamtlänge >40 m erforderlich, aber da kann man auf Grund der "Zellenbauweise" ggf. mit einer Abweichung arbeiten.
Auch eine eigene Heizung ist kein Argument, da ich im Geschosswohnungsbau auch mit Wohnungsthermen arbeiten kann.
Als Geschosswohnungsbau ist dies somit eindeutig Gkl 3.
Gruss pelau