Hallo Norbert,
ich bin in diesem Fall aus fachlicher Sicht nicht deiner Meinung.
In meinen Feuerwehr-Anfangszeiten wurde noch intensiv die Bedeutung und taktische Nutzung des Wohngebäude-Treppenraumes zum Zwecke der Menschenrettung gelehrt. Dadurch, dass man in einem Grundsatzpapier die Entrauchung nur noch im Sinne einer Unterstützung der Feuerwehr, ggf. nach dem eigentlichen Einsatz definiert, hat mir von Anfang an aufgestoßen, insbesondere für den 0815-Wohngebäude-Treppenraum.
Gemäß Baurecht benötige ich je Geschoss ein Fenster für die Lüftung, dass gemäß Kommentar zur BauO NRW auch der Entrauchung dient.
Wenn also im DG ein Rauchsack verbleibt, soll ich diesen bestimmungsgemäß dann über die oben liegende Wohnung entfernen und den Schaden damit ggf. vergrößern? Oder Stunden über Lüfter verdünnen? Schon da kommen wir Zweifel an der Erfüllung des Schutzzieles, eine ausreichende Unterstützung der Feuerwehr hinsichtlich der Entrauchung zu gewährleisten.
Ausreichende Sichtverhältnisse und geringe Rauchmengen im Treppenraum dienen aus meiner Sicht immer auch einer zügigen und optimalen Menschenrettung, Definition hin oder her.
Und ein Zwischenpodest gehört -mit Verlaub- nicht zum obersten Geschoss (hier kann ich der Argumentation von Losmara gut folgen). Wenn ich vom Zwischenpodest aus ein ausreichend hohes Fenster öffnen kann, ist das ja in Ordnung.
Sofern ich also auf Baugenehmigungsverfahren durch meine Stellungnahmen Einfluss nehmen kann, tue ich das im fachlichen und logischem Sinne. Die Bauaufsicht muss am Ende entscheiden, ob meine Haltung nachvollziehbar ist. Und offenbar ist das bislang der Fall. Wenn es im Gesetz zumindest Interpretationsspielraum gibt (wie diese Diskussion vermuten lässt), dann interpretiere ich in meiner Funktion als Brandschutzdienststelle im Sinne der Feuerwehr und der Nutzer des Gebäudes.
Machen SV auf der anderen Seite auch im Sinne ihres Bauherrn, ist ja auch statthaft; entscheiden muss am Ende die Bauaufsicht...
Es ist aus meiner Sicht daher auch völlig offen, ob die Bauaufsicht beim Verwaltungsgericht hinten runter fallen würde.
Herzlicher Gruß aus Soest
Matthias