Entschuldigt, dass ich mich so lange nicht gemeldet habe!
Ich wollte übrigens nicht zwischen MBO und LBO´s unterscheiden. Vielleicht war meine Formulierung nicht eindetig genug. Es sollte heißen:
Was mich ärgert ist die Tatsache, dass die MBO, bzw. die LBO´s den Begriff "Nutzungseinheit" nach wie vor mit unterschiedlicher Bedeutung nutzen, ohne ihn zuvor unter "Begriffe" eindeutig zu definieren!
Ein Beispiel: Ein Gebäudeneubau der Gebäudeklassse 4 (GK-4) mit 400qm-Nutzungseinheiten (NE) für verschiedene Nutzer kann unstrittig nach den Vorgaben der MBO, bzw. die LBO für GK-4 errichtet werden.
Habe ich plötzlich einen Nutzer, der von vornherein das gesamte Gebäude als große Nutzungseinheit für sich beanspruchen möchte, falle ich plötzlich aus der GK-4 heraus und finde mich in der GK-5 wieder! (Mal davon abgesehen, ob mir das das BS-Planer nicht vielleicht sogar sehr recht wäre...)
Verschweige ich den Groß-Nutzer und die große NE, dann bekomme ich dagegen Erleichterungen.
Noch ein anderes Problem, das mir ständig begegnet: Da habe ich schonmal einen Nutzer der das ganze Gebäude als große Nutzungseinheit für sich beansprucht - und ich bilde zur Vermeidung von notwendigen Fluren Teil-Nutzungseinheiten, jede Teil-Nutzungseinheit an einem Treppenraum, 2. RW je Teil-NE baulich über die benachbarte Teil-NE, dann ist das den Behöreden auch wieder nicht recht. Es besteht ja schließlich die Gefahr der späteren Untervermietung von Teil-Nutzungseinheiten!
Ist es also nicht endlich an der Zeit in der MBO/LBO für die "Nutzungseinheiten", die zur Einstufung des Gebäudes benötigt werden, einen anderen Begriff zu benutzen, als für die "Nutzungseinheiten", in denen ich auf notwendige Flure verzichten darf?