Hallo zusammen,
hallo Herr Grath,
jetzt muss ich mich doch nochmal einklinken und meine Meinung zum Besten geben. Wie Sie wissen gehöre ich zur Decken-Fraktion, weil ich insbesondere auch von der Erfüllung des Schutzziels überzeugt bin und davon, dass man als Fachplaner im Zweifelsfall - trotz aller rechtlicher Spitzfindigkeiten - den eigenen Sachverstand nicht vergessen darf.
Mir geht es zunächst um die Definition der Decken gemäß Art. 29 BayBO.
Aus meiner Sicht wird im Absatz 1 die "Standard-Decke" geregelt. Dort heißt es - wie Herr Grath richtig bemerkt hat - "zwischen Geschossen". Dann - und das halte ich für nicht unwichtig - kommt ein neuer Absatz, d.h. für die weiteren "Sonderfälle" entfällt der Begriff "zwischen". Sonst hätte man die Sätze 1 und 2 des Absatz 2 auch als Sätze 4 und 5 dem Absatz 1 zuschlagen können. Wenn es nun im Absatz 2 heißt "Im Kellergeschoss müssen Decken (...)", dann unterstelle ich, dass es sich vor allem um die Decke über dem Geschoss handelt, da im Bauwesen in der Regel von Decken über einem Geschoss die Rede ist, nicht aber von Decken unter einem Geschoss (z.B. Decke über EG).
Ein weiterer Punkt ist die "Befahrbarkeit" gemäß § 6 Abs. 4 GaStellV. In dem von Ihnen zitierten Schreiben der OBB wird ja durchaus eine "Befahrbarkeit" nicht nur im Sinne einer genau definierten Befahrbarkeit im Sinne eines Parkdecks unterstellt, sondern auch im Sinne von reinen Rettungs- und Angriffswegen. Aus meiner Sicht geht das sogar noch weiter. Insbesondere dann, wenn die Garage komplett mit Erdreich überdeckt und von außen nicht mehr erkennbar ist, unterstelle ich eine Befahrbarkeit im übertragenen Sinne, z.B. durch Außenanlagen die auch als Rettungs- und Angriffswege dienen oder durch Fußgänger und mehr oder weniger kleine/große Fahrzeuge genutzt werden ...
Ein Dach würde ich lediglich dann unterstellen, wenn sich die "Dachdecke" so eindeutig vom Gelände abhebt, dass sie z.B. auch nicht begangen werden kann.
Aus den o.g. Erwägungen ergibt sich für mich, dass es sich hier bei rein unterirdischen Garagen in der Regel um Decken handelt.
Ich hoffe ich konnte aus einem anderen Blickwinkel zur Erhellung beitragen.
Gruß Peter Frei