Hallo zusammen,
ich habe das Thema auch schon außerhalb dieses Formums diskutiert und war auch da schon überrascht, dass auch da schon der obere Abschluss der Garage als "Decke" bezeichnet wurde. Das stimmt meines Erachtens nicht.
Eine Decke meiner Ansicht nach ein Bauteil zwischen Räumen oder Geschossen. Laut BayBO (Art.29) geht es bei Decken ausdrücklich nur um Decken zwischen Geschossen.
Wenn über dem horizotalen Bauteil kein Raum oder Geschoss geplant ist, sondern der Himmel, dann ist das Bauteil ein Dach. Die Abdichtung auf diesem Bauteil ist eine Dachabdichtung, keine Deckenabdichtung. Der Aufbau auf meiner Garage ist ein Gründachaufbau, es ist keine Gründecke.
Die Begriffe Decke und Dach tauchen sowohl in der BayBO als auch in der GaV auf. Für beide Bauteile gibt es unterschiedliche Anforderungen.
Bei den Decken geht es (u.a.) darum, dass eine Brandübertragung in andere Geschosse innerhalb des Gebäudes verhindert werden soll. Außerhalb des Gebäudes über die senkrechte Fassade wird das weitgehend akzeptiert.
Art. 30 Abs. 7 BayBO stellt da einen Mittelweg dar. Ein Brand in einem niedrigeren Gebäudeteil soll nicht so einfach an der Decke vorbei durch das Dach und die angrenzende Fassade in das höhere Gebäude übergreifen können.
Warum das bei Wohngebäuden der Gebäudeklasse 1-3 egal ist, hängt wohl mit den Baukosten zusammen (?).
Meine ursprüngliche Frage bezog sich darauf, ob die Garage ein Teil des Wohngebäudes ist, oder eine andere Nutzung.
Bei nochmaligem lesen hab ich aber gemerkt, dass es im Wortlaut vom Art. 30 Abs. 7 BayBO nur um die Nutzung des höheren Gebäudes geht. Was im niedriegen Gebäude passiert, spielt demnach baurechtlich gar keine Rolle.
Gruß,
J. Grath