Nun was eine `Vorschriftengläubigkeit`anbetrifft ist man als Fachplaner natürlich an die Beachtung der geltenden technischen Regeln gebunden.
Sich da ein eigenes Süppchen kochen zu wollen, kann dann schon mal etwas schwierig werden.
Ich denke, dass die Industriebaurichtlinie mit ihren möglichen Verfahren schon ganz gut aufgebaut ist und die Schutzzielvorgaben aus der Bauordnung eben ganz gut berücksichtigt.
Gerade das Brandverhalten mit den Gefahren eines Einsturzes von Stahlkonstruktionen kann aus meiner Sicht gut eingeschätzt werden.
Die Gefahren eines möglichen Einsturzes von Stahlkonstruktionen sind sehr gut erkennbar an der Eigenschaft der sehr großen Verformungen unter Temperatureinwirkung.
Stahlkonstruktionen biegen und verformen sich extrem an ihren Belastungsschwerpunkten, vor dem Versagenszeitpunkt, dies ist rein äusserlich schon erkennbar für Einsatzkäfte der FW.
Da ist dann dann ohnehin bereits ein Vollbrand zu gange, d.h. ein Innenangriff ist dann schon nicht mehr sinnvoll, nicht möglich.
Die Halle ist verloren, man kann sich auf die Wasserspiele konzentrieren und die Verhinderung einer Brandausbreitung.
Die Konstruktionen fallen durch diese Verformungen zudem in der Regel nach innen, in die Grundfläche des Gebäudes.
Die Gefahren eines `schlagartigen` Einsturz ganzer Konstruktionen ergibt sich dabei in der Regel nicht.
Das Tabellenvefahren berücksichtigt eine statistische Auswertung mit Berechnung von `Normalhallen`, unter diesem Gesichtspunkt haben die meisten Hallen unter Berücksichtigung der 5% Regelung von WA Flächen eine Tragwerk erhaltende Konstruktion im Brandfall.
Der Rest ist das akzeptierte Risiko.