In Bayern sind von einem Nutzer genutzte Gebäude mit einer Nutzungsart eine Nutzungseinheit (Aussage OBB im Dezember in Garching).
Eine Schule ist damit eine Nutzungseinheit. Zwei Schulen in einem Gebäude sind zwei Nutzungseinheiten.
Ein sechsgeschossiges Bürogebäude mit einem Nutzer ist eine Nutzungseinheit. Das trifft auch für ein viergeschossiges Gebäude zu, so dass dieses in der Regel nicht in die GK 4 eingestuft werden kann, auch dann nicht wenn Teilnutzungseinheiten kleiner 400 m² geschaffen werden.
Ein offenes Industriegebäude mit einer Nutzungsart und einem Nutzer ist eine Nutzungseinheit. Ist eine Bürospange brandschutztechnisch ausreichend abgetrennt von der Halle handelt es sich um zwei Nutzungseinheiten. Unter Umständen kann auf die Trennung verzichtet werden, dann liegt wiederum eine Nutzungseinheit vor.
Diese großen Nutzungseinheiten (z. B. Büronutzungseinheiten, aber auch andere) können in brandschutztechnisch getrennte Teilnutzungseinheiten unterteilt werden, wenn diese jeweils ihre eigenen Rettungswege haben. Das wird in der Regel dann gemacht, wenn auf notwendige Flure verzichtet werden soll. Durch die Decken ergeben sich bereits solche Unterteilungen in Teilnutzungseinheiten.
Alternativ ist die vorgenannte Trennung oder Schaffung von Teilnutzungseinheiten in den Geschossen nicht erforderlich, wenn alle Aufenthaltsräume einen Anschluss an das Rettungswegsystem haben (Zellenbüros mit notwendigen Fluren und notwendigen Treppenräumen). Das trifft auch zu wenn Großraumbüros geplant werden. Dann müssen nur Brandabschnitte geschaffen werden, welche ggf. auch größer als 1600 m² sein dürfen (Abweichung mit Kompensation).
Teilnutzungseinheiten können auch über mehrere Geschosse verbundes sein, wobei es hier Grenzen gibt, auch wenn das Wort Teilnutzungseinheiten in der jeweiligen LBO nicht genannt wird.
Hier sind noch andere Möglichkeiten planbar. Andererseits kommt es nicht auf die Einhaltung der Vorgaben an sondern auf die Sicherung der Schutzziele, vor allem der Rettungswege, weshalb auch von diesem Wust von Vorgaben abgewichen werden kann.
Gruß Norbert Bärschmann