Hallo Herr Vonhof,
Wir machen uns das Leben ganz offensichtlich ziemlich schwer, manchmal, wie es mir scheint.
Gefahr und Gefährdung meint letztendlich dasselbe in unserer Diskussion.
Gefährdung ist der klassische Begriff aus dem technischen Bereich, hier der Arbeitssicherheit:
Gefährdung ist ein Zustand oder eine Situation, in der die Möglichkeit des Eintritts eines Gesundheitsschadens besteht.
Gefahr im landläufigen Sinne bedeutet dasselbe und darüber hinaus einen möglichen Schäden für andere Dinge als den Personenschaden, sofern man die Gefährdung der Arbeissicherheit zuschreibt, z.B. Gefahr/Gefährdung zum Einsturz von Gebäudeteilen, Gefahr7gefährdung für das Eigentum des Nachbarn, Umwelt, Gefahr/Gefährdung für leib und Leben, Gefahr/Gefährdung für die öffentliche Sicherheit etc.
Abstrakte Gefahr und konkrete Gefahr sind Begriffe aus dem juristischen Bereich und unterscheiden sich hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts.
Abstrakte Gefahr (= geringe Eintrittswahrscheinlichkeit)
Konkrete Gefahr (= sehr hohe Eintrittswahrscheinlichkeit, jederzeit, jeden Augenblick)
Der Unterschied ist wichtig in Bezug auf einen rechtlich begründeten Handlungsbedarf, das vorliegen einer konkreten Gefahr bedeutet immer die Pflicht zum sofortigen Handeln um die Gefahr, die Gefährdung in diesem Sinne hinsichtlich des Risikos zu reduzieren auf das noch akzeptable Maß.
Das akzeptable Risiko ist irgendeine noch nicht eintreffende Wahrscheinlichkeit des Wirksamwerdens einer Gefahr das eine Gesellschaft akzeptiert.
Auch die Arbeitssicherheitsvorschriften berücksichtigen solche Wahrscheinlichkeiten in Bezug auf Gefahren, eben aus Unfallberichten und staistischen Erhebungen und Auswertungen.
Gefahren zu vermeiden bedeutet letztendlich das Risiko der Eintrittswahrscheinlichkeit zu reduzieren.
Die Schematik in der Arbeitssicherheit ist vom Prinzip her die selbe wie im Baurecht.
Die materiellen Anforderungen aus dem Baurecht basieren zu großen Teilen auch auf statistischen Erhebungen und Auswertungen von Schadensereignissen, eben wie in der Arbeitssicherheit.
Beispiel... Löschfrist definiert auf Erreichbarkeit einer Löscheinheit mit Rettungsmaßnahmen 2.OG (oder 1.OG). Höher gelegene geschosse haben demnach ein erhöhte Risiko zu erwarten, das auch akzeptiert wird aber nur bis zur Hochhausgrenze, da werden dann besondere Maßnahmen erforderlich..
... IndbauRL Tabellenverfahren
99,9 % (???) aller Stahlhallen mit 5 WA Öffnungsfläche behalten Ihr Tragwerk im Brandfall. Nachgewiesen über Auszugsweise Rechenverfahren.
... Sicherheitseinrichtungen wie Löschanlagen BMA mit Restrisiken...
.... Statik bemessung von Bauteilen auf eine bestimmte Lastsicherheit hin, die über einer definierten gebrauchslast liegt....
.... Blitzschutz... etc.
Gefährdungsstufen unterscheiden sich von der Eintrittswahrscheinlichkeit des Wirksamwerdens von Gefahren.
abstrakte Gefahr ....................................konkrete Gefahr