Hallo Herr Bußmann,
ob ich etwas Glaube - hier den Betreiberangaben - steht nicht zu Debatte. Der Bauherr stellt einen Antrag; und den Antragsgegenstand bekommt der dann ggf. genehmigt.
Alles andere ist nicht zielführend; der Staat bzw. die Baubehörde muss nicht in die Betreiberverantwortung geschoben werden.
In der Konsequenz würde ja der "Nichtglaube" dazu führen, dass (fast) nichts mehr genehmigt werden kann. Dies fängt schon im Kleinen an:
Ich glaube nicht, dass der Bauherr in seinem Keller keinen Partykeller oder kein Büro einrichtet.
Ich glaube auch nicht, dass ein Spitzboden, in dem kein Aufenthaltsraum möglich ist, nicht doch als Kinderspielzimmer genutzt wird,
Ich glaube erst recht nicht, dass die geplante Garage zur Unterbringung von Fahrzeugen genutzt wird, sondern als Lagerraum.
Es geht mir nicht darum, die Bemessung über die Fläche in Frage zu stellen, sondern dies ohne Berücksichtigung der Definition einer Versammlungsstätte zu tun.
Ich sehe das Problem eher in der Aufklärung; ich glaube, dass viele Betreiber/Eigentümer sich ihrer Verantwortung bzw. der Rechtslage nicht bewusst sind. Vielleicht wäre es sinnvoll, zumindest bei den "verdächtigen" Bauvorhaben dem Bauantrag eine Information beizufügen, wie es zum Beispiel vielerorts auch für Rauchwarnmelder oder Einbruchschutz getan wird. Viele wissen auch nicht, dass man sich Veranstaltungen auch einzeln genehmigen lasen kann. Oder glaubt hier jemand ernsthaft, dass sich ein Automobilhersteller für eine Veranstaltung im Jahr die Produktionshalle als Versammlungsstätte bauen und genehmigen lässt?
In meinen Wohnort hat die Gemeinde vor ein paar Jahren ein Seminar für Vereine, Schulen etc. (und sich selbst!) angeboten, wo ein Fachmann über die VStättV aufgeklärt hat. Seitdem gibt es keine Diskussionen mehr; Ob das daran liegt, dass Veranstalter nun Ihre Verantwortung kennen?
Gruß
C. Lammer