Ich möchte hier keinesfalls provozieren.
Ich suche hier für einfach Argumentationen, die ich bei Diskussionen mit dem BRA anführen kann und die nachvollziehbar wären in einer Begründung.
In der Regel sind es ohnhin eher Randbereiche von kleinen Versammlungsräumen.
Selbstverständlich orientiere ich mich natürlich bei größeren Räumen (Versammlungsräume) immer an der VstättVO ob der Geltungsbereich gegeben wäre oder nicht. Hier lege ich einfach die Personenzahl zu grunde, die der Bauherr angibt.
Auf dieser Grundlage werden die Rettungswege dimensioniert.
Eventuell die Baustoffe für den Versammlungsraum.
Aber eben nicht etwa das Tragwerk nach VstättVO oder die Aussendämmung, wenn ich den Gelteungsbereich der VstättVO einfach nicht als gegeben ansehe.
Die Diskussion in Bezug auf die Charakteritik einer Nutzung im Sinne von Besucher mit Eintritskarte etc., Personen, die als Gäste bezeichnet werden können, öffentliche Veranstaltungen etc. Personen im Sinne von Fremdpersonen ist ein Ansatz den ich schon sehr gerne zur Abgrenzung aufnehmen möchte.
Personen, die jetzt etwa zu einem Betrieb gehören und solche Versammlungen quasi betrieblich begründet sind, ein innerbetriebliches Ziel beinhalten, das wäre durchaus zu berücksichtigen in einer Argumentation, d.h. solche Versammlungen wären nicht im Sinne einer Versammlung nach VstättVO. So verstehe ich die Beiträge hier.
Betriebskantine z.B., Betriebsversammlung, innerbetriebliche Schulungen.
In BaWü ist es tatsächlich eigentlich Gang und Gebe bei BRA alleinig auf die Raumgröße abzuzielen ohne Berücksichtigung oft der geplanten Personenzahlen nach VstättVO zu beurteilen.
Hier endlose Diskussionen oft.
Türbreiten, Rettungswegbreiten.
Ja sogar der Versammlungsraum eines Feuerwehrgerätehaus soll infolge von 2 Hauptversammlungen im Jahr nach VstättVO beurteilt werden unter Berücksichtigung der Personenzahlbemessung auf der Grundlage einer Reihenbestuhlung in Abhängigkeit der Grundfläche.
Die FW hat gar nicht annähernd diese ermittelte Personenzahl.
Selbst ggf. organisatorische Kompensationsmaßnahmen für diese 2 Veranstaltungen werden da verworfen.
Gruß