Hallo Diskutanten,
ist ja lustig, dass das hier eine schon fast zehn Jahre alte Diskussion ist.
@ WohmannA: Ja, Abstand max. 15 cm, es geht darum, dass zwischen den Türen keine "eingesperrt" wird.
@ Mattes und clammer: Nun ja, die DIN 18090 ist zwar alt, aber durchaus noch nötig, da es -neben den "big 4" (Kone, Otis, Schindler und ThyssenKrupp) mit ca. 60% Marktanteil- durchaus eine Anzahl an kleineren Herstellern gibt, die Fahrschachtüren nach dieser Norm (ein-)bauen. Deshalb ist die Norm im Übrigen auch noch in der MVVTB gelistet. Alt heißt ja nicht gleich "falsch" oder "heute nicht mehr ausreichend". DIN 4102-5-Türen gäbe es ja -zumindest theoretisch- auch noch.
@ Mattes und clammer: Nein, die DIN 18090/91 berücksichtigt nicht nur den Brand innerhalb des Aufzugsschachtes. Die Norm stützt sich auf die Erkenntnisse von Prüfungen nach DIN 4102-5. Und bei der brennt es außerhalb; nur die "Heißgasversuche" sind schachtseitig. Die 18090/91 ist eine Konstruktionsnorm.
@ all: Zur Vorsatztür als "Wohnungseingangstür": Siehe mein Beitrag oben vom 4. Juni 2014. Wer hier T 30-RS fordert, der muss auch wissen, dass eine solche Tür ein Vielfaches kostet, ohne den Schutzwert wirklich zu steigern (soll ja in der Wohnung keine Stahlblechtür sein).
Gruß
Werner Müller