Hallo Herr Schächer,
danke für Ihre Antwort auf meine Anfrage. Allerdings passt diese nicht so ganz auf meine Frage. ;)
Warum wurde in der HBO (wie in allen anderen LBO auch) nicht der Passus bezüglich brennbarer Einbauten aufgenommen, wenn diese verboten sein sollen? Ich frage hier explizit nach, da Sie an dieser mitgewirkt haben (soweit ich verstanden habe).
Die alten Stellungnahmen zu Garderoben decken sich im Übrigen mit den heute geltenden Passagen der Bauordnungen, auf die Bezug genommen wird. Nämlich eben darauf, dass es kein Verbot von brennbaren Einbauten gibt. Selbst die AGBF hat in einer Stellungnahme die Aufstellung von Möbeln, Kopierern und Getränkeautomaten in notwendigen Fluren als zulässig bezeichnet...
Bezüglich der Argumentation schließe ich mich Herrn Vonhof an. Ein notwendiger Flur kann nicht als ausreichend langer rauchfreier Bereich gewertet werden, wenn die Türen dichtschließend und nicht einmal selbstschließend sind. Auch die Unterteilung in Rauchabschnitte würde keinen Sinn ergeben, wenn der Flur ausreichend lange rauchfrei bleibt. Es wird dem Nutzer zugemutet, durch einen verrauchten Flur (max. 15m im schlimmsten Fall) in einen rauchfreien Bereich zu flüchten.