@ Herr Bußmann: Aber eine (normale) Fluchttür hat ja auch keine abZ (siehe Bauregelliste).
Definitionsgemäß wird jedoch schon zwischen (Roll-)Tor und Tür unterschieden, da Türen Abschlüsse sind, die vorzugsweise dem Personenverkehr dienen, Tore dagegen nicht (ASR A1.7).
Lt. ASR A2.3 gilt sinngemäß für Türen (Tore sind offenbar bewusst nicht aufgeführt):
- leicht und jederzeit ohne bes. Hilfsmittel von jeder Person öffenbar
- gut erkennbare und zugängliche Betätigung
- leicht verständliche Bestätigungsart
Sieht man sich z.B. die AutSchR an, die ja eine ähnliche Funktionsweise beschreibt, gibt es hier u.a. folgende Anforderungen:
- muss bei Stromausfall /techn. Defekt selbstständig auffahren
- Einfehlersicherheit
- funktionssicher / Dauerfunktionsprüfung
Mit einem Rolltor weichen also offenbar von technischen Baubestimmungen bzw. Regeln ab, d.h. es liegt in Ihrer Verantwortung eine technisch gleichwertige Lösung anzubieten. Ein Ansatz wäre z.B. wie Herr Drechsler schon andeutet "gesicherte Stromversorgung" + gut erkennbare und leicht verständliche Öffnungseinrichtung (z.B. beleuchtete Nottaste in Anlehnung an EltVTR) unter Berücksichtigung des Personenkreises.