Hallo zusammen,
hallo Herr Bußmann,
ich wollte mir ja eigentlich verkneifen was zu NRW zu sagen, weil Herr Bußmann mich sonst wieder beschuldigt, dass ich Klischees liebe und Amtsmitarbeiter pauschal verurteile. Ich habe in diesem Jahr eine längere Fortbildung genossen und dabei des Öfteren die Kollegen (Fachplaner und Sachverständige) aus dem Norden der Republik genervt abwinken und amüsiert lachen sehen, wenn es um das Thema Behörden in NRW ging. Aber wie Marke bereits beschrieben hat, scheinen sich dort genau die selben Auswüchse anzubahnen bzw. sind in vollem Gange. Ich erinnere an das noch recht aktuelle Beispiel hier im Forum von Herrn Codier, mit dem Schiebefenster als zweiter Rettungsweg einer Wohnung. Wo steht bitte, dass Schiebefenster als zweiter Rettungsweg in Wohnungen nicht zugelassen sind???
Ich gebe Marke übrigens vollkommen recht. Diese Behörden wissen genau, dass sich fast keiner traut den Rechtsweg zu beschreiten, weil es sonst noch länger dauert und noch mehr Gelder verloren gehen ...
Es darf einfach nicht sein, dass wir uns das einfach gefallen lassen, sonst wird genau dieses System langsam Schule machen und wir alle machen uns zu dummen Handlangern von Behörden. Dann gehen wir irgendwann vor der Erstellung der Nachweise zu den Ämtern, fragen wie wir es machen sollen und schreiben es dann genau so in unsere Konzepte ohne nachzudenken.
Und nochmal zurück zu Frankfurt. Bei dem Projekt um das es ursprünglich ging haben wir schon eine Baugenehmigung. Da aber die eigentliche Planung während des laufenden Gebäudebetriebes gemacht wurde und erst danach zu viele Mängel auf den Tisch kamen, wurde es notwendig, den Entwurf in wesentlichen Teilen zu ändern. Vor allem das Brandschutzkonzept wurde auf meinen Rat hin vollkommen umgeworfen und es gab wesentliche Änderungen im Entwurf. Ich habe dazu geraten einen vollkommen neuen Bauantrag einzureichen, da ja draußen noch nichts umgebaut wurde, was von der Bauaufsicht untersagt wurde! Der Entwurfsverfasser und ich wurden sozusagen dazu gezwungen das ganze als Änderung zum genehmigten Bauantrag einzureichen. Die Behörde behauptet jetzt, dass das was genehmigt wurde, als gebauter Bestand betrachtet werden müsse. Der Entwurfsverfasser musste Wände und andere nicht ausgeführte Bauteile als Abriss (gelb) kennzeichnen und so tun als hätten wir alles genau so ausgeführt. Das Selbe beim Brandschutznachweis. Ich Fragte den Bauherrn und den Entwurfsverfasser was das für ein quatsch sei. Das würde ja bedeuten, dass ein genehmigter Bauantrag ausgeführt werden muss!!! Das ist aber absoluter Quatsch. Wenn der Bauherr beschließt einen genehmigten Bauantrag nicht auszuführen, dann ist es sein gutes Recht. Wenn er diesen Antrag in den Müll schmeißt und einen neuen Antrag einreicht, egal ob er dem alten ähnelt oder nicht, dann ist dieser von der Behörde als vollkommen neuer Bauantrag zu prüfen. Ein Bauherr hätte genau so das Recht für ein und das selbe Objekt bzw. Grundstück 5 Bauanträge gleichzeitig einzureichen und sich danach auszusuchen, welchen er nun ausführen möchte, er darf nur nicht mischen.
Die Behörde behauptet aber felsenfest, dass baurechtlich gesehen das Gebäude fertiggestellt wurde und deshalb die Änderungen jetzt als Abriss gekennzeichnet werden müssen ... Bitte entschuldigen Sie meine Worte Herr Bußmann, aber einen größeren Schwachsinn habe ich selten gehört ... Nochmal zum Verständnis, damit es auch alle verstanden haben: Wir müssen tatsächlich so tun, als wäre das alles gebaut worden ...
Da muss man doch die Behörde mal fragen dürfen, ob sie schon mal was von einer Baufertigstellungsanzeige gehört hat und wozu diese dann überhaupt da ist, wenn das Gebäude bereits mit Baugenehmigung als fertiggestellt angenommen wird ...
Ich bitte das Forum hiermit schon mal in aller Form um Entschuldigung, aber bei so viel gequirlter Sch... soll man ruhig bleiben und sagen "egal, mein Textverarbeitungsprogramm kann das schnell mal ändern ..."?
Ich wurde dazu gegängelt ein in sich schlüssiges, vollkommen neu aufgebautes Brandschutzkonzept über den Haufen zu werfen und das alte Konzept so zu Ändern, dass das neue wie eine Änderung des alten aussieht. Was für ein Quatsch und ganz sicher nicht in einer halben Stunde gemacht!
Ich habe das Konzept widerwillig auf diese Wünsche angepasst und jetzt kommt es wieder zurück mit den folgenden "Mängeln":
1. Die o.g. Farbwünsche!?
2. Ich muss einen Text aus einem Plan herausnehmen, den man im alten Konzept genau so von mir verlangt hatte.
3. Plötzlich brauchen wir eine Dachaufsicht im BSN, wegen ein paar vollkommen harmlosen Solarzellen, die in der alten Planung auch schon da waren und der Eingabeplanung entnommen werden können.
Was für ein Nonsens ... Und da soll man nichts sagen dürfen ...
Gruß PF