Hallo,
ich sehe es wie Herr Lammer.
der Ausgangspunkt ist m.E. doch der Zusammenhang zwischen NE-Größe und Beherrschbarkeit im Brandfall für die Feuerwehr.
Insofern macht doch die Betrachtung, daß meinetwegen eine Krankenkasse 4 Geschosse in einem Bürogebäude nutzt, und dies dann ZUSAMMEN als NE für die Gebäudeklasse gewertet wird, keinen Sinn.
Sinn macht dann doch die BRANDSCHUTZTECHNISCH definierte und abgetrennte NE,
und wenn 2 Etagen offen verbunden sind, dann ist das auch sozusagen ein "Brandbekämpfungsabschnitt" und es macht Sinn, hier die Gesamtfläche zu nehmen, und daraus die Gebäudeklasse abzuleiten.
In Sachsen wurde diese Vorgehensweise von der Obersten Bauaufsicht bestätigt, d.h. also wenn ein Nutzer mehrere Geschosse nutzt, aber diese Geschosse brandschutztechnisch korrekt getrennt sind, werden die BGF nicht zusammengezählt. Analog kann man auch in einem Geschoss verfahren, wenn hier brandschutztechnisch abgetrennte Einheiten gebildet werden.
Michael Koeppen