Hallo zusammen,
ich habe neue Erkenntnisse von der Stöbich, wie diese bei ihrer Akquise vorgehen. Und wo diese "nicht wesentliche Abweichung", mit der Stöbich wirbt, tatsächlich herkommt. Und zwar so:
Im Brandschutznachweis ist meinetwegen ein EI 30 Vorhang vorgesehen. Dieser wird bei Stöbich angefragt.
Diese sagen jetzt: EI 30 ist doch viel zu teuer. Wir haben hier aber einen wunderschönen Vorhang vergleichbar E 30 mit Zulassung. Wir bauen aber ein anderes Gewebe ein, damit erreicht er vergleichbar EW 30 und in einem Abstand von x cm auch EI 30. Das mit dem anderen Gewebe ist, weil das ja besser ist als das, was geprüft wurde, eine nicht wesentliche Abweichung. Das ist alles kein Problem, aber bitte mit der Behörde abstimmen.
Daraufhin baut die Errichterfirma einen "verbesserten" E 30 Vorhang ein, weil Stöbich ja keine Probleme sieht, und wundert sich, dass der Vorhang bei der Bauüberwachung beanstandet wird, weil er nicht EI 30 ist und hierfür auch keinen Verwendbarkeitsnachweis hat. Und der Bauüberwacher ist natürlich der Böse, weil doch alles gut ist und keiner versteht, wo das Problem sein soll.
Das finde ich schon klasse. Das ist wie beim Autokauf. Ich will ein Auto mit 200 PS haben, aber der Autohändler sagt: Kann ich dir verkaufen, ist für dich aber zu teuer. Ich habe hier gerade ein schickes 150 PS Auto stehen, da machen wir Chip-Tuning, dann bekommen wir 180 PS raus. Eine Eintragung brauchst du nicht, sind ja nicht wesentlich mehr PS. Und die restlichen 20 PS kompensierst du einfach, indem du beim Vordermann dichter auffährst. Aber bitte vorher mit der Polizei abstimmen.
Super Sache.
Gruß
Alexander Vonhof