Eine der Fragen war u.a. nach dem Sinn, warum eine einheitliche Bauweise (also entweder alles F0-nichtbrennbar oder alles F30-brennbar) erforderlich ist. Ich lese die IndBauRl jedenfalls so...
Ansonsten müsste man ja zwischen den Spalten interpolieren dürfen (Mixtur aus F0 und F30?) bzw. würden dann andere Anforderungen an den Wärmeabzug möglich (weniger als 5%?).
Ich kann dazu nur spekulieren, weil ich die IndBauRl ja nicht erstellt habe und ein erhellender Kommentar zu diesem Thema meines Wissens nach nicht exitiert.
Daher der Kommentar Bußmann:
Ich kann mir vorstellen, dass man die Probleme unterschiedlichen Brandverhaltes z.B. von Stahl verbunden mit Holzbau als problematisch erachtet hat. Unterschiedliche Längenausdehnungen der Materialien im Brandfall führen vermutlich an den Verbindungsstellen und Aussteifungen zu besonderen Schwachstellen.
Auch brennen Holzbauteile z.B. der Dachkonstruktion munter mit, was für die Feuerwehr schwerer zu löschen ist. Bei rein nichtbrennbarer Konstruktion und ausreichendem Wärrmeabzug bleibt das Dach eine Zeitlang verschont.
Mhhh, beim Schreiben kommen mir gerade selbst Zweifel, weil ja bis 2500m? Dachfläche auch brennbare Dämmung möglich ist. Brennt also auch ganz munter mit...
Wer also noch Ideen zur Erklärung der Hintergründe hat, bitte raus damit.
Im Übrigen besteht ja die Möglichkeit, über eine Abweichung zu begründen, warum die gemischte Ausführung sinnig sein soll. Wenn die Begründung schlüssig erscheint, würde ich auch mitgehen. Hat allerdings hier noch keiner beantragt.
In gewachsenen Bestandsbauten aber erlebe ich das Problem häufiger, dass unterschiedliche Hallenteile aus ganz unterschiedlichen Konstruktionen und Feuerwiderständen errichtet und genehmigt wurden. Auch dann muss eine einvernehmliche Gesamtlösung gesucht werden, die eine vertretbare Lösung auch abseits der Vorgaben der IndBauRl ergibt.
Gruß
Matthias Bußmann