Hallo Kollegen,
erstmal vielen Dank für die interessanten Antworten.
@Karstens: recht hast Du, sobald ich mit aspesthaltigen Produkten ?hantiere? wird selbstverständlich die TRGS 519 herangezogen. Da die TRGS aber die Aspest Abruch,-Sanierung- oder Instandhaltungsarbeiten regelt ist es für meine Frage nicht ganz relevant (würde gerne auf den Ausbau verzichten). Eine 5 Jährige Überprüfung der aspesthaltigen Bauteile wie nach der Aspest- Richtlinie gefordert (Dringlichkeitsstufe III) wäre zwar eine Möglichkeit aspesthaltige Klappen weiterhin betreiben zu können aber in diesem konkreten Fall nicht anwendbar, da Klappe ohne Prüfzeichen.
Zurück zur Frage, kann man Klappen mit aspesthaltigen Bauteilen in einem Abluftkanal außer Betrieb nehmen ohne zu sanieren bzw. auszutauschen?
@clammer: wie auch schon Kollege snooze geschrieben hat ist diese Klappe ohne Prüfzeichen bzw. Zulassung. Ab 1974 wurden BSK erst Prüfzeichenpflichtig. Sanierung wäre hier auch nicht möglich da es keine aspestfreien Bauteile für solche BSK gibt. Selbst eine funktionierende Klappe aus diesem Baujahr muss raus/ stillgelegt werden.
@snooze: im Regelfall gebe ich dir mit dem austauschen Recht. Dies ist aber ein Sonderfall und kann nicht pauschal beurteilt werden.
Da die Stilllegung der BSK durch einen Schacht in erf. Qualität kompensiert wird kann man nicht von einer konkreten oder abstrakten Gefahr sprechen. Das Schutzziel, Übertragung von Feuer und Rauch, wäre durch einen F90 Schacht erfüllt ( da die Klappe geöffnet arretiert werden soll interessiert mich auch die Leckluftrate der BSK nur am Rande).
Weiterhin möchte ich feststellen, dass es sich nur Abluft handelt, kein Umluft oder Zuluftbetrieb. Eine Kontamination der Räumlichkeiten durch frei werdende Fasern ist auszuschließen, da von der BSK bis zur Rohdecke keine weiteren Öffnungen vorhanden sind und die Abluft direkt über das Dach ins Freie geleitet wird. Das Gebäude steht auf der grünen Wiese und nicht in einem Wohngebiet.
Meiner Meinung nach ist Brandschutz ein Stück weit Kreativität. Der Kunde braucht niemanden der ihm sagt "Oh Gott....Aspest, die Klappe muß unbedingt raus...sonst passiert keine Ahnung was, ohne sich um andere Lösungsansätze zu bemühen. Der Austausch wäre natürlich auch ein Lösung aber gleichzeitig auch die Kostenintensivste. Der Kunde verlangt von mir einen Vorschlag indem ich ihm die beste, sicherste, bauordnungskonforme und auch kostengünstigste Lösung präsentiere.
Fazit:
Meiner Meinung nach ist der ausschlaggebende Punkt ob Austausch oder Stilllegung die Tatsache, dass es sich rein um eine Abluftanlage handelt. Bei Umluft oder Zuluft würde ich direkt unter Ihren Lösungsansätzen unterschreiben:)
Gr