Hallo Diskutanten,
in meiner Ausbildungs- und Einsatzzeit habe ich noch gelernt, beim Überstieg von einer tragbaren Leiter in ein Obergeschoss die Leiter in das Fenster zu stellen (betrifft Steckleiter und Schiebleiter), um damit mehr Stabilität zu erreichen.
Die Hakenleiter diente niemals dem Zweck der tragbaren Leitern. Insofern kann ich die Argumentation, dass für die Hakenleiter ohnehin kein Überstand nötig sei, nicht als Argument nachvollziehen, dass das bei den anderen tragbaren Leitern auch nicht so sein müsste.
In Gesprächen mit Bauaufsichten und Bau-Ministeriumsvertretern wurde zumindest in meinem Beisein eine Diskrepanz zwischen Fußbodenhöhe/Brüstungshöhe hinsichtlich der Längen der Feuerwehrleitern zugegeben.
Ein Hinweis darauf, dass die Gesetze der Länder den UVV der Feuerwehren diesbezüglich keinen Widerspruch darstellen, habe ich dazu bislang nicht gehört.
Und auch seitens des Innenministeriums kenne ich dazu keine Aussagen; dann hätte die tatsächlich weit verbreitete Diskussion über diese Thema sofort ein Ende. Ist aber nicht so!
Auch die Urteile in NRW zu anderen Fenstermaßen räumt den Bauaufsichten keinen Spielraum ein. Wir würden auch z.B. 0,8m * 1,3m (statt 0,9m * 1,2m) gerne mal zulassen. Aus meiner Sicht kann man damit noch gut arbeiten.
Aaaber: die Gerichte argumentieren doch gerade hinsichtlich Schwierigkeiten bei der Menschenrettung, wenn sie andere Maße ausschließen.
Ich finde, dass auch hier immer der Einzelfall betrachtet werden sollte.
Nur die von Hern Müller angeführten links und Argumente erklären mir dann nicht die Handlungsweise von den am Bau Beteiligten...
Möglicherweise hat sich hier ein Mythos über Jahre weitergeschleppt, den nun alle verinnerlicht haben. Das kann ich erstmal nicht beurteilen.
Aber entsprechende Klarstellungen von offizieller Seite könnten diese Diskussion sofort klären, wenn Herr Müller so eindeutig Recht hätte, oder?
Passiert aber nicht. Für weitere klärende Infos wäre ich dankbar...
Gruß
Matthias Bußmann